Petition 56759
Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Streichung des § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 08.01.2015
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Strafvorschrift über Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen ersatzlos gestrichen wird.
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https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_01/_08/Petition_56759.nc.$$$.a.u.html
Letztendlich halte ich die auf der Internetseite der Giordano - Bruno - Stiftung veröffentlichen Gründe für überzeugend:
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„In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt“, führte Schmidt-Salomon aus. „Namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz wurden mithilfe dieses Zensurparagraphen gemaßregelt. Tatsächlich aber wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern vielmehr durch religiöse oder politische Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.“
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http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/charlie-hebdo-paragraph166-abschaffen