Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

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Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon Excubitor » So 23. Dez 2012, 18:10

Unter der folgenden Adresse wird ein kostengünstiger Klageweg gegen die neuen Rundfunkgebühren beschrieben:

http://www.online-boykott.de/de/unterschriftenaktion/10-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld

Kommentar
Als Zwangssteuer, von einigen Juristen auch als sog. "Kopfsteuer" bezeichnet, dürfte die neue Rundfunkgebühr pro Haushalt als rechts- und sogar grundgesetzwidrig anzusehen sein. Dagegen muss vorgegangen werden. Man kann nur hoffen, dass sich ausreichend viele Bürger ein Herz fassen und endlich gegen das anscheinend neo-feudalistische Treiben der deutschen Politiker vorgehen, die nicht nur diese mutmaßlich unrechtmäßige Abzocke zu verantworten haben.
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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon AlexRE » So 23. Dez 2012, 20:26

Excubitor hat geschrieben:Kommentar
Als Zwangssteuer, von einigen Juristen auch als sog. "Kopfsteuer" bezeichnet,


Das ist auch eine Steuer, die nicht nur mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz ("Ungleiches muss ungleich behandelt werden") und dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar ist, sondern für die die Länder, die für den Rundfunkgebührenstaatsvertrag zuständig sind, nicht einmal die Gesetzgebungskompetenz haben:

http://www.focus.de/kultur/medien/juris ... 09877.html
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon Staber » So 23. Dez 2012, 22:55

Auch wenn es etwas Mühe kostet. Jeder der mit dieser Gebührenentscheidung nicht einverstanden ist, sollte seine Einzugsermächtigung widerrufen. Damit macht man der GEZ mehr Arbeit. ;)

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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon maxikatze » Mo 24. Dez 2012, 08:20

Staber hat geschrieben:Auch wenn es etwas Mühe kostet. Jeder der mit dieser Gebührenentscheidung nicht einverstanden ist, sollte seine Einzugsermächtigung widerrufen. Damit macht man der GEZ mehr Arbeit. ;)

gruß staber


Die haben bei mir keine Einzugsermächtigung. Das Überweisen der Gebühr habe ich noch nie vergessen.

Dafür, dass es sich bei den Öffentlich Rechtlichen angeblich nur um eine "Grundversorgung" handelt, ist es ganz schön teuer. Unter einer Grundversorgung verstehe ich jedenfalls keine Spartensender,die immer zahlreicher wurden, sondern wirklich nur ein oder zwei kostengünstige Sendeanstalten. Wer mehr sehen möchte, sollte das zubezahlen was er guckt.
Bei sky kann ich mir beispielsweise auch verschiedene Programmangebote aussuchen und nur das bezahlen, was ich mir für einen bestimmten Preis ansehen kann.

http://www.sky.de/web/cms/de/abonnieren-paket-info.jsp
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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon Excubitor » Di 25. Dez 2012, 13:21

maxikatze hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:Auch wenn es etwas Mühe kostet. Jeder der mit dieser Gebührenentscheidung nicht einverstanden ist, sollte seine Einzugsermächtigung widerrufen. Damit macht man der GEZ mehr Arbeit. ;)

gruß staber


Die haben bei mir keine Einzugsermächtigung. Das Überweisen der Gebühr habe ich noch nie vergessen.

Dafür, dass es sich bei den Öffentlich Rechtlichen angeblich nur um eine "Grundversorgung" handelt, ist es ganz schön teuer. Unter einer Grundversorgung verstehe ich jedenfalls keine Spartensender,die immer zahlreicher wurden, sondern wirklich nur ein oder zwei kostengünstige Sendeanstalten. Wer mehr sehen möchte, sollte das zubezahlen was er guckt.
Bei sky kann ich mir beispielsweise auch verschiedene Programmangebote aussuchen und nur das bezahlen, was ich mir für einen bestimmten Preis ansehen kann.

http://www.sky.de/web/cms/de/abonnieren-paket-info.jsp


Und vor allem verstehe ich darunter keine unnötigen sechsstelligen Gehälter für Intendanten.
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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon Excubitor » Di 25. Dez 2012, 13:28

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Kommentar
Als Zwangssteuer, von einigen Juristen auch als sog. "Kopfsteuer" bezeichnet,


Das ist auch eine Steuer, die nicht nur mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz ("Ungleiches muss ungleich behandelt werden") und dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar ist, sondern für die die Länder, die für den Rundfunkgebührenstaatsvertrag zuständig sind, nicht einmal die Gesetzgebungskompetenz haben:

http://www.focus.de/kultur/medien/juris ... 09877.html


Ei hoppala. Danke für den Hinweis. Das hatte ich noch gar nicht bemerkt. Also auch hier wieder einmal eine "Kriegserklärung" an die deutschen Bürger in Form der bei Politikern sehr beliebten Kompetenzanmaßung.
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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon Uel » Do 27. Dez 2012, 02:16


... ich hab dazu mal wieder eine andere Meinung,
denn ich finde das Ganze als einen wesentlichen Fortschritt, - mal abgesehen von dem Preis-Aspekt -, denn damit muss zwangsläufig das Schnüffeln und Kriminalisieren und unter Generalverdachtstellen der Bürger aufhören. Das 1xHaushalt = 1xGebühr-Prinzip über die Meldepflicht am 1. Wohnsitz finde ich genial, es wird wahrscheinlich für viele ehrliche Gebührenzahler eine Entlastung bedeuten, und viele kostenlose Trittbrettfahrer endlich mal zur Kasse bitten.

Wenn das Gesetz aber
1. lausig bis verfassungswidrig konstruiert und formuliert wurde, so gehört es den Verfassern um die Ohren geschlagen und in deren beruflichen Lebenslauf vermerkt.

2. bei dem Teil für Firmen und Organisationen so ungerecht formuliert ist, wie berichtet, so halte ich die Verfassungswidrigkeit für diesen Punkt als viel wahrscheinlicher, ansonsten siehe 1..

3. soviele Daten wie beschrieben der GEZ von den Meldebehörden zugeschoben hat, so wird es sicher Probleme geben. Für den Zweck der Eintreibung der Gebühren ist nur der Tag der Anmeldung relevant und welche Personen der Haushalt umfasst, alle weiteren Daten sind unnötig und sollten sie zentral erhoben werden, so besitzt die GEZ oder wie immer der Verein jetzt heißt, mehr Kompetenz als die Polizei und das wird denen vor Gerichten dann sicher um die Ohren fliegen.

4. Das Steuer oder Gebühren Argument halte ich für unwesentlich, wenn die Staatsseite fähige Anwälte hat. Genauso, wie jeder Haushalt sich an das Abwassernetz anschließen muss, genauso hat der Bürger eine Pflicht, sich zu informieren, insbesondere bei Meldungen zu Katastophen, Evakuierungen und allen möglichen Notfällen. Daher hat jeder Haushalt ein Gerät zum schnellen Informationsempfang vorzuhalten und ist somit gebührenpflichtig. Ein Staat kann seine Organisationsprinzipien nicht an Exoten oder weltflüchtende Einsiedlern ausrichten, wenn er sich nicht genauso lächerlich machen will wie Claudia Roth.

5. Das Gebührenargument ist dann die Archillessehne des Ganzen, wenn die Gebühren zu hoch werden und jenseits der Grundversorgung liegen: es ist nicht einzusehen, dass die Versorgung von Fussballstars und erst Recht Box-Fuzzies zur besten samstäglichen Sendezeit mit Millionenbeiträgen unterstützt wird, was schwerlich als Grundversorgung bezeichnet werden kann. Auch das karitative Spenden von Gebührenzahlergeld über prominete Ratenden oder sonstige "Promi-Paten" ist eine zweifelhafte Praxis, dient sie doch vor allem nur einem: der Steigerung des Marktwerts dieser dauernd auftauchenden Kaste der "permanent Präsentierten", womit die öffentlichen Sender dadurch selbst permanent zu ihrem eigenen Nachteil die "Einkaufskosten" für diese Gestalten erhöhen. Warum darf nicht der Gebührenzahler entscheiden, wenn schon gespendet wird und nicht der Promi, der natürlich aus Image-Gründen das immer wieder gern genommene "Kinderprojekt" wählt und niemals etwas für in Not geratene Greise!

6. Sollte die Qualität weiterhin in Richtung Privatsender absinken, sodass aus einer Grundversorgung eine Grundverdummung, Grundverrohung, Grundmanipulation oder Grundbelästigung wird, dann haben sich die Öffentlichen ihren eigenen Ast abgesägt bzw. ihre Berechtigung verloren.

Sollte halbwegs bezahlbares Radio oder TV ohne Werbungs-Overkill durch nachlässige Formulierung staatlicher Juristen oder sophistische Spielchen und spitzfindige Rechthabereien von Juristen auf Klägerseite beschädigt werden, so wär es ein großer gesellschaftlicher Schaden.



Liebe Grüße
von Uel

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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon AlexRE » Do 27. Dez 2012, 16:20

Uel hat geschrieben:4. Das Steuer oder Gebühren Argument halte ich für unwesentlich, wenn die Staatsseite fähige Anwälte hat. Genauso, wie jeder Haushalt sich an das Abwassernetz anschließen muss, genauso hat der Bürger eine Pflicht, sich zu informieren, insbesondere bei Meldungen zu Katastophen, Evakuierungen und allen möglichen Notfällen. Daher hat jeder Haushalt ein Gerät zum schnellen Informationsempfang vorzuhalten und ist somit gebührenpflichtig. Ein Staat kann seine Organisationsprinzipien nicht an Exoten oder weltflüchtende Einsiedlern ausrichten, wenn er sich nicht genauso lächerlich machen will wie Claudia Roth.


Vielleicht sind die Abwassergebühren ja auch verfassungswidrig ...

Wenn eine Einrichtung der öffentlichen Infrastruktur, die jeder Bürger nutzt oder gar zu nutzen verpflichtet ist, über "Gebühren" statt über Steuern finanziert werden kann, warum dann nicht alle Einrichtungen dieser Art? Warum legt man nicht die Kosten von Polizeistationen auf die Einwohner der jeweiligen Stadt oder des Kreises um? Ebenso könnte man mit allen Verkehrswegen verfahren.

Im Ergebnis gäbe es dann gar keine Steuern mehr, sondern nur noch einen dicken Gebührenkatalog mit gleichen Belastungen für alle Bürger ohne Rücksicht auf deren Einkommensverhältnisse. Das entspräche dann aber verfassungswidrigen Kopfsteuern in gleicher Höhe für alle Einwohner der Bundesrepublik bzw. der Länder und der Kommunen, denen die jeweiligen Beträge zufließen.

Übrigens hat sich seinerzeit Margret Thatcher mit der Einführung von Kopfsteuern (engl. "poll tax") endgültig politisch das Genick gebrochen:

(...)

Die Regierung der britischen Premierministerin Margaret Thatcher führte Ende der 1980er-Jahre in Großbritannien die Kopfsteuer community charge (besser bekannt als poll tax) ein. Jedoch weigerten sich 18 Millionen Briten, die Steuer zu bezahlen. Die Proteste gipfelten am 31. März 1990 in einer Demonstration mit rund 70.000 Teilnehmern in London, wobei es auch zu gewalttätigen Ausschreitungen kam[1]. Letztlich war die community charge ausschlaggebend für die Krise und den Rücktritt der Regierung Thatcher. Der Spiegel schrieb im März 1991:

„Um die ihr nahestehenden Haus- und Grundeigner zu erfreuen, hatte Frau Thatcher die Kommunalsteuer mit der ihr eigenen Radikalität reformiert. Nicht mehr der Immobilienbesitz diente als Rechnungsgrundlage, sondern die Zahl der Bewohner. Plötzlich zahlte der reiche Alleinbewohner einer Villa genausoviel Abgabe wie jeder einzelne Erwachsene in einer mehrfach belegten Mietwohnung. Das Volk reagiert mit anhaltender Verbitterung auf die eklatante soziale Ungerechtigkeit. Etwa 7,5 Millionen Briten entrichten derzeit ihre Poll Tax nicht mehr, die Rathauskassen leeren sich. Welche Explosivkraft diese Steuer hat, zeigte sich drastisch vorvergangene Woche: Majors Konservative verloren in einer Nachwahl einen ihrer zehn sichersten Wahlkreise, Ribble Valley, an die Liberaldemokraten. Die Absicht des Premiers, die Abgabe zu streichen und zur Immobiliensteuer zurückzukehren, stieß auf wütenden Widerspruch der Thatcher-Freunde in der Partei; Mitte letzter Woche drohten Regierungsmitglieder gar mit Rücktritt. Sie möchten nicht mit einer am Besitz orientierten Steuer 18 Millionen Haus- und Grundbesitzer belasten – und das sind eben vorwiegend Tory-Wähler.“[2]

(...)


http://de.wikipedia.org/wiki/Kopfsteuer
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon Excubitor » Do 27. Dez 2012, 17:01

Uel hat geschrieben:
[...]

4. Das Steuer oder Gebühren Argument halte ich für unwesentlich, wenn die Staatsseite fähige Anwälte hat. Genauso, wie jeder Haushalt sich an das Abwassernetz anschließen muss, genauso hat der Bürger eine Pflicht, sich zu informieren, insbesondere bei Meldungen zu Katastophen, Evakuierungen und allen möglichen Notfällen. Daher hat jeder Haushalt ein Gerät zum schnellen Informationsempfang vorzuhalten und ist somit gebührenpflichtig. Ein Staat kann seine Organisationsprinzipien nicht an Exoten oder weltflüchtende Einsiedlern ausrichten, wenn er sich nicht genauso lächerlich machen will wie Claudia Roth.

[...]



Wenn jeder Haushalt nur ein Gerät für den Empfang von Notbenachrichtigungen vorhalten müsste, dürfte das Ganze aber auch nur höchstens einen Euro den Monat kosten, wenn überhaupt...
Solange Intendanten und Moderatoren fette sechsstellige Summen erhalten, Moderatoren teils für nur eine einzige Sendung, so kann nicht von rechtmäßiger Gebühr die Rede sein, sondern von Abzocke derer, die den entsprechenden Mist gar nicht konsumieren wollen.
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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon AlexRE » Fr 28. Dez 2012, 09:42

Excubitor hat geschrieben:Wenn jeder Haushalt nur ein Gerät für den Empfang von Notbenachrichtigungen vorhalten müsste, dürfte das Ganze aber auch nur höchstens einen Euro den Monat kosten, wenn überhaupt...
Solange Intendanten und Moderatoren fette sechsstellige Summen erhalten, Moderatoren teils für nur eine einzige Sendung, so kann nicht von rechtmäßiger Gebühr die Rede sein, sondern von Abzocke derer, die den entsprechenden Mist gar nicht konsumieren wollen.


Das Argument der Notbenachrichtigungen wäre in Gerichtsverfahren um die Zulässigkeit des neuen Rundfunktbeitrags
vor Verwaltungsgerichten bzw. vor dem Bundesverfassungsgericht als Vortrag der Rechtsvertreter der Länder auch ziemlich schwach.

Es gab ja noch nie eine allgemeine Pflicht, Radio- und Fernsehgeräte ständig eingeschaltet zu halten, um über Notfälle rechtzeitig informiert werden zu können. Im Gegenteil, alle Medien sowie die für die öffentliche Gesundheit zuständigen staatlichen Stellen haben (insbesondere Haushalten mit Kindern) immer wieder angeraten, Fernsehgeräte nicht ständig laufen zu lassen und sich stattdessen geeignete Programme gezielt auszusuchen.

Der Vortrag würde demnach jedem Richter als konstruiert und an den Haaren herbeigezogen erscheinen. Solange Richter selbst guten Willens sind, objektiv zu entscheiden, kommt man mit solchen Argumenten in aller Regel nicht weit.
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