AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Wir leben derzeit in einer allgemein grenzwertigen Daseinssituation. Da bleibt es nicht aus, dass auch althergebrachte Regeln u. U. nicht mithalten können und eine Anpassung bzw. Änderung in Betracht zu ziehen ist.
Das Verbot von Kollektivstrafen ist nicht irgendeine althergebrachte Regel, die man irgendwie abändern kann, sondern Teil des Rechtsstaatsprinzips und damit unabänderliches ("ewiges") Verfassungsrecht.
Das Asylrecht dagegen ist kein unabänderliches Verfassungsrecht. Wenn es massenhaft in einer Weise missbraucht wird, die auf die Zerstörung der demokratischen Rechtsstaaten abzielt, muss es eben irgendwann weichen.
Wenn wir denn eine Verfassung hätten, wäre auch die nicht ewig, sonder nur solange gültig bis sie geändert wird ... Nichtsdestotrotz ist eine Kollektivstrafe grds. zutiefst ungerecht und genau aus dem Grund verboten, das ist wohl jedem klar. Problem im vorliegenden Fall war und ist, dass aufgrund des allgemein unzulänglichen Rechts und dessen noch unzulänglicherer Ausführung in diesem Land, mit welcher absolut gar kein Lerneffekt bei Kriminellen erreicht wird, nicht nur für derartige Situationen, eine Form der Hilflosigkeit bei den Verantwortlichen eingetreten ist, die dann solche Ergebnisse nach sich zieht, wie hier geschehen.