maxikatze hat geschrieben:https://www.berliner-kurier.de/politik- ... -li.210085Zur Entscheidung in dem Einzelfall erklärte das Osnabrücker Gericht, dass der Ausschluss Einzelner vom öffentlichen Leben eine „hohe Grundrechtsrelevanz“ habe. Mit Blick auf die Bedeutung des Genesenenstatus für Betroffene verstoße es gegen Verfassungsrecht, dass die Dauer in der Verordnung durch Verweis auf die durch das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Vorgaben beschränkt werde.
Das Urteil kommt leider nur dem Kläger zugute, der vor Gericht gewonnen hat. Jeder andere, der von den Ausschlussregeln betroffen ist, muss das gerichtlich mit seinem RA selbst ausfechten.
Logisch, weil ein Osnabrücker Gericht nicht die Arbeit des BVerfGs zu erledigen hat.
Das wäre anmaßend und würde ihnen um die Ohren gehauen, wie sie in ihrem eigenen
Urteil zwischen den Zeilen bemerkt haben.