Handelsblatt - "Coronakrise: Bundes-Notbremse: Union und SPD wollen Ausgangssperren lockern""[...]
Einerseits soll die Ausgangssperre nun erst ab 22 Uhr greifen. Bis 24 Uhr soll zudem erlaubt werden, dass Einzelpersonen auch ohne Hund draußen etwa spazieren gehen dürfen. Gleichzeitig soll der Entwurf der Bundesregierung aber an verschiedenen Stellen verschärft werden, heißt es. Unter anderem sollen Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden, ein Home-Office-Angebot auch anzunehmen. Auch Arbeitgeber sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Laut einem Schreiben von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich an seine Fraktionskollegen sollen Arbeitgeber künftig „den Beschäftigten zweimal (statt nur einmal) pro Woche einen Corona-Test anzubieten, wo Homeoffice objektiv nicht möglich ist“.Die Regierungsfraktionen einigten sich nach Handelsblatt-Informationen auch darauf, dass der Einzelhandel bis zu einer Inzidenz von 150 mit dem „Click & Meet“-Verfahren und einer Testpflicht geöffnet bleiben kann. Dies bedeutet eine Verschärfung gegenüber der Praxis in vielen Ländern wie Bayern, wo das Termin-Shopping mit einem Negativtest derzeit bis zu einer Inzidenz von 200 erlaubt ist. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte dies zuvor als zu locker kritisiert.Zudem schlagen die Fraktionsspitzen vor, dass die Schulen ab einer Inzidenz von 165 wieder schließen müssen. Dieser Punkt war wie die Ausgangssperren besonders umstritten. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, hatten die bisher vorgesehene Inzidenz von 200 als viel zu hoch bezeichnet. Die Länder hatten allerdings auf ihre Kompetenzen auch in der Bildungspolitik gepocht. Vor allem in Landesregierungen mit Koalitionspartnern aus FDP und Freien Wählern wollte man eine weniger strenge Regel.
Der CDU-Politiker Luczak sprach mit Blick auf die angestrebten Änderungen von einer „zeitlich befristeten Notbremse“ bis 30. Juni. „Gleichzeitig eröffnen wir auch Perspektiven“, fügte er hinzu.
„Die Bundesregierung wird ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Geimpften und Getesteten wieder mehr Freiheiten einräumt.“ Das sei „verfassungsrechtlich zwingend und muss daher sehr zeitnah erfolgen“. Laut Luczak muss der Bundestag Rechtsverordnungen der Bundesregierung zustimmen. Damit sei sichergestellt, „dass wir als Parlament zu jeder Zeit die vollständige Kontrolle haben“.
Union und SPD ringen seit rund einer Woche um die Regelung, die auf einen Vorschlag der Bundesregierung zurückgeht. Der Bund will nach mehr als einem Jahr Pandemie und angesichts steigender Infektionszahlen mehr Kompetenzen an sich ziehen.
In Deutschland sollen demnach regional automatisch schärfere Corona-Schutzmaßnahmen wie eine nächtliche Ausgangssperre greifen, wenn die Zahl der neuen Corona-Fälle den Schwellenwert von 100 pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschreitet.
Die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes steht am Mittwoch im Bundestag zur Abstimmung. Im Vorfeld wurden vor allem verfassungsrechtliche Bedenken laut.
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Siehe ausführlich dazu die Quelle:https://www.msn.com/de-de/finanzen/top- ... li=BBqg6Q9Kommentar
Lassen wir mal inhaltliche Schwächen ganz beiseite, so hat dieses Herumgezerre und die sinnlose
Streiterei um politische Positionen und Vorherrschaften zur Unzeit einer Pandemie zum Preis von
Menschenleben und gesundheitlichen Langzeitschäden zwar vielleicht noch formal den Anschein
eines politischen Prozesses, ist jedoch gerade wegen der genannten Umstände de facto eher eine
Bankrotterklärung eines für einen solchen Fall denkbar ungeeigneten Systems. Noch deutlicher und
schadensträchtiger kann man das Prinzip 'viele Köche verderben den Brei' kaum zelebrieren.