dpa - "Türkisches Wahlgesetz gestattet keinen Wahlkampf im Ausland"
"...das türkische Wahlgesetz. Dort heißt es in Artikel 94/A: «Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden.»
In dem Gesetz sei aber nicht geregelt, wer dessen Einhaltung kontrolliere und welche Strafen bei Verstößen angewendet würden, sagte Yakupoglu. «Deshalb besteht es nur als moralische Regel."
Quelle:
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/po ... li=BBqg6Q9
Kommentar
Haben die Maulhelden etwa gedacht, dass würde man nicht herausfinden, auch wenn das Gesetz wohl nur schwachsinnige Makulatur darstellt? Das war dann bislang seitens der türkischen Regierungsmitglieder wohl mal nichts anderes als massive Verstöße gegen das eigene Recht, mit Ausnahme des Auftritts im türkischen Konsulat in Hamburg, da das kein deutsches Terrain ist. Wer das eigene Recht nicht respektiert tut das erst recht nicht mit anderen Rechtsordnungen.
Wie viele Gründe auf einem Silbertablett geliefert brauchen die verantwortlichen mutmaßlichen Feiglinge hier eigentlich noch für ein generelles Verbot von manipulativer Hetzpropaganda auf deutschem Hoheitsgebiiet?