(...) Günzel in skandalöser Weise zu Unrecht entlassen.
Günzel hatte bereits eine Abmahnung wegen rechtsradikaler Umtriebe in seinem Verantwortungsbereich:
(...) Ab 1995 war er Brigadekommandeur der Jägerbrigade 37 in Frankenberg. Zur Jägerbrigade 37 gehört auch das Gebirgsjägerbataillon 571 Schneeberg. Nachdem rechtsradikale Tendenzen in diesem Verband bekannt wurden, wurde Günzel 1997 durch den damaligen Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) abgemahnt und versetzt.[1]1998 nahm er an einem Lehrgang am NATO Defence College bei Rom teil und wechselte als stellvertretender Divisionskommandeur und Kommandeur der Wehrbereichs- und Divisionstruppen des Wehrbereichskommandos II/1. Panzerdivision nach Hannover. Am 24. November 2000 wurde er zum Kommandeur des Kommando Spezialkräfte in Calw (KSK) ernannt.
Entlassung [Bearbeiten]
Bundesverteidigungsminister Peter Struck versetzte den Brigadegeneral 2003 in den vorzeitigen Ruhestand. Günzel hatte 2003 in einem auf Bundeswehr-Briefpapier erstellten Schreiben eine anlässlich des Tags der Deutschen Einheit gehaltene Rede des Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann gelobt. Diese Rede war vom Zentralrat der Juden in Deutschland und weiten Teilen der politischen Öffentlichkeit sowie der Medien als antisemitisch kritisiert worden. (...)
http://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_G%C3%BCnzelDas ist die Rechtslage:
§ 15 SG(Gesetz)
Politische Betätigung
(1) 1Im Dienst darf sich der Soldat nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. 2Das Recht des Soldaten, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt.
(2) 1Innerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen findet während der Freizeit das Recht der freien Meinungsäußerung seine Schranken an den Grundregeln der Kameradschaft. 2Der Soldat hat sich so zu verhalten, dass die Gemeinsamkeit des Dienstes nicht ernstlich gestört wird. 3Der Soldat darf insbesondere nicht als Werber für eine politische Gruppe wirken, indem er Ansprachen hält, Schriften verteilt oder als Vertreter einer politischen Organisation arbeitet. 4Die gegenseitige Achtung darf nicht gefährdet werden.
(3) Der Soldat darf bei politischen Veranstaltungen keine Uniform tragen.
(4) Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen.
http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justiz ... =140599,17Unter diesen Umständen soll ein Verteidigungsminister "übersehen", wenn ein deutscher Kommandeur von Bundeswehrsoldaten, die sich mitten in einem Kriegseinsatz befinden, sich in eine tagespolitische Auseinandersetzung einmischt, die auch noch in einem komplexen politischen Zusammenhang mit dem Konfliktstoff steht, aus dem die aktuelle Kriegssituation entstanden ist?
Hohmanns Geschwafel von den atheistisch-jüdischen Mordbanden in der russischen Revolutionszeit hatte eindeutig an den "
Historikerstreit" angeknüpft und sich damit in eine geschichtsrevisionistische Ecke gerückt. Die Islamisten in Afghanistan sind deshalb der Feind Deutschlands, weil Deutschland ein Verbündeter Israels und der USA ist. Der General, der nach dem Gesetz überhaupt nicht parteipolitisch tätig werden durfte, hat mithin öffentlich in einer politischen Grundsatzdiskussion nicht nur irgendwie Partei ergriffen, sondern sich wegen des latent antisemitischen Inhalts der berüchtigten Hohmann - Rede im Sinne des aktuellen militärischen Feindes geäußert.
Wenn der Minister den nicht rausgeschmissen hätte, hätte ihn das seinen eigenen Posten gekostet.