Familien der 12-jährigen Verdächtigen lehnen Hilfe ab
Ich finde, bei einem schwerwiegenden Fall wie dieser, sollte es keine Freiwilligkeit über Hilfsangebote geben, sondern hier sollten Zwangsmaßnahmen greifen - ohne Einverständnis der Eltern.
Familien der 12-jährigen Verdächtigen lehnen Hilfe ab
Es ist doch vollig nebensächlich, wie Juristen das Ding etikettieren, entscheidend ist dass auch kindliche Täter schikanöse Nachteile verspüren müssen, wie jedes Kind, was schon vor dem 12 Geburtstag mal Ausgangssperre für bösartiges Verhalten bekam und keinen Anwalt anrufen konnte. Strafen müssen ab und zu sein, damit die Anordnungen von Autoritäten nicht als leeres Geschwätz erlebt werden und damit Bösartigkeiten nicht als nachweisliche Erfolgswege antrainiert werden. Wenn sich der viel dümmere Hund durch Strafen erziehen lässt, so bleibt es das Geheimnis der Weichspüler, warum das viel intelligentere Menschenkind nicht aus Bestrafung seine logischen Schlüsse ziehen kann.Kommentar
Die grds. Strafmündigkeit ab 12 Jahren scheint absolut vertretbar.
Uel hat geschrieben:Es ist doch vollig nebensächlich, wie Juristen das Ding etikettieren, entscheidend ist dass auch kindliche Täter schikanöse Nachteile verspüren müssen, wie jedes Kind, was schon vor dem 12 Geburtstag mal Ausgangssperre für bösartiges Verhalten bekam und keinen Anwalt anrufen konnte. Strafen müssen ab und zu sein, damit die Anordnungen von Autoritäten nicht als leeres Geschwätz erlebt werden und damit Bösartigkeiten nicht als nachweisliche Erfolgswege antrainiert werden. Wenn sich der viel dümmere Hund durch Strafen erziehen lässt, so bleibt es das Geheimnis der Weichspüler, warum das viel intelligentere Menschenkind nicht aus Bestrafung seine logischen Schlüsse ziehen kann.Kommentar
Die grds. Strafmündigkeit ab 12 Jahren scheint absolut vertretbar.
War auch mal Thema in WDR5: https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/tagesgespraech/tg-zehnter-juli-106~_tag-10072019.html
Mal zynisch-bösartig: Wahrscheinlich ist es die klammheimliche Faszination der erwachsenen Möchtegern-Autoritäten-Zertrümmerer und die Diffamierer von Normalität als Spießigkeit, dass sich der Nachwuchs etwas traut, wozu man selbst nicht mehr die Traute besitzt. Vielleicht sind die bösartigen Kids die Kindersoldaten der Autoritäten-Bekämpfer und Anstandsverweigerer, und daher das unverständliche Weichspülen der Nachwuchs-Straftäter.
Wie lassen sich solche Taten erklären?
Excubitor hat geschrieben:Die weiße Linie bietet übrigens keinen Schutz bei derartigen Attacken mit Schwung von hinten. Hier verbreitet die Polizei wieder einmal wenig Sicherheit. Denn diese Linie hat nur den Sinn einen minimalen Sicherheitsabstand zu haben, dass niemand von dem einfahrenden Zug erwischt werden kann, nicht mehr und nicht weniger ... Bei einem schwungvollen Stoß, noch dazu mit Überraschungseffekt, bietet der Abstand keinen ausreichenden Schutz.
Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms mahnt wegen der Schreckenstat von Frankfurt generell zu mehr Vorsicht:
Fahrgäste sollten sich niemals zu nah an ein Gleis begeben.
„Wenn sich alle an die Regeln halten, reichen diese Maßnahmen für eine sichere Benutzung der Bahnsteige aus.“
AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Die weiße Linie bietet übrigens keinen Schutz bei derartigen Attacken mit Schwung von hinten. Hier verbreitet die Polizei wieder einmal wenig Sicherheit. Denn diese Linie hat nur den Sinn einen minimalen Sicherheitsabstand zu haben, dass niemand von dem einfahrenden Zug erwischt werden kann, nicht mehr und nicht weniger ... Bei einem schwungvollen Stoß, noch dazu mit Überraschungseffekt, bietet der Abstand keinen ausreichenden Schutz.
Das sehe ich nicht so. In diesem Fall hier hat der Täter versucht, auch noch eine zweite Frau auf das Gleis zu stoßen und ist an der Gegenwehr gescheitert. Je mehr Abstand man zu potenziellen Gefahrenquellen hält, desto bessere Chancen hat man, auch überraschende Angriffe zu kontern oder auf Unglücksfälle so zu reagieren, dass größerer Schaden vermieden werden kann. Das ist ganz grundsätzlich so. Dass der entsprechende Hinweis hier wenig Trost spendet, darf man der Polizei m. M. n. nicht ankreiden. Die müssen das in so einer Situation sagen.
P. S.
[...]"
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