Noch immer lässt man in Deutschland lieber Schwerstkriminelle draußen herumlaufen, die beispielsweise aufgrund unzulänglicher Beweismethoden einmal freigesprochen wurden, obwohl man ihre Schuld nun zweifelsfrei nachweisen kann. Spätestens seit Einführung des DNA-Beweises ist § 362 StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/362.html) in geltender Fassung nicht mehr zeitgemäß, weil absolut übertrieben restriktiv.
Um solche Fälle geht es:
sternTV - "SCHULD OHNE SÜHNE? - Warum der mutmaßliche Mörder von Frederike noch heute in Freiheit lebt"
https://www.sterntv.de/warum-der-mutmas ... iheit-lebt
Kommentar
Man gewinnt angesichts einiger gescheiterter politischer Versuche den § 362 StPO der Lebensrealität anzupassen den Eindruck als sei der Bundestag voll von mutmaßlichen Verbrecher-Schützern, die dann auch noch den rechtsstaatlichen (noch dazu von Ihnen einseitig ausgelegten) Grundsatz der Rechtssicherheit bemühen um ihre längst nicht mehr zeitgemäße Ansicht, die eigentlich nie tragfähig war, zu begründen. Noch dazu geht die Begründung völlig fehl:
1. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit und dem deswegen sehr restriktiven § 362 StPO erneute Willkür wie im NS-Regime verhindern, also dass beliebig Urteile kassiert werden könnten. Wenn man tatsächlich Schuldige durch bessere Beweis-Möglichkeiten und/ oder neue Beweise, die im im ersten Verfahren nicht vorlagen, später trotz vorherigen Freispruchs, beispielsweise aufgrund unzulänglicher Beweismethoden, dennoch erneut anklagt und verurteilt, hat das mit derartiger Willkür rein gar nichts zu tun. Der Wille der Väter des Grundgesetzes wäre also auch bei einer dringend notwendigen Änderung des § 362 StPO vollkommen respektiert und Urteilsaufhebungen ausschließlich zum Nachteil tatsächlich schuldiger Schwerstverbrecher möglich.
2. Es wären ohnehin auch nur schwerste Straftaten betroffen für die es keine Verjährung gibt. Von einer allgemeinen Aufhebung des Grundsatzes der Rechtssicherheit kann also auch nicht im entferntesten die Rede sein.
3. Folglich wären ausschließlich schuldige Schwerstkriminelle von der Unsicherheit betroffen, dass man sie immer noch irgendwann erwischen könnte, sonst niemand. Auch in dieser Hinsicht würde also definitiv weiter Rechtssicherheit bestehen, sogar für andere Kriminelle.
4. Im Gegenteil ist die jetzige Rechtslage nicht rechtsstaatlich, da danach nachgewiesen Schwerstkriminelle grds. pflichtwidrig nicht ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Nachgewiesene Schuld ohne Sühne kann nicht rechtsstaatlich sein, widerspricht sogar den grundsätzlichen Gedanken der Rechtsstaatlichkeit. Denn Rechtssicherheit bedeutet andererseits auch, dass es sicher sein muss und sich jeder Bürger darauf darauf verlassen können muss,, dass nachgewiesen schuldige Schwerstkriminelle bestraft werden und die Gesellschaft vor ihnen geschützt wird.
5. Sogar das BVerfG hat in einem früheren Urteil klar geäußert, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit wie er bislang praktiziert wird, nicht "in Stein gemeißelt sei".
Nur viele deutsche Politiker scheinen diese Fakten immer noch nicht zu begreifen und ziehen sich auf offensichtlich nicht einmal tragfähige Begründungen zurück, insbesondere die der Linken und der FDP. Da wäre Nachsitzen angesagt.
Es wäre eine sinnvolle Aufgabe der neuen Justizministerin, die schon sehr vollmundige Äußerungen getätigt haben soll, genau hier anzusetzen und schnell für die notwendige Änderung zu sorgen.