AlexRE hat geschrieben:
Aus Wiki:
Die Münchner Polizei hatte in den Wochen nach Brunners Tod in zahlreichen Veröffentlichungen die Bürger zu mehr Zivilcourage aufgerufen.
Infolgedessen war am 10. November 2009 der Münchner Uwe W. im U-Bahnhof Implerstraße helfend eingeschritten, als ein betrunkener Schläger zwei Frauen bedrohte und eine von ihnen mit einer Bierflasche niederstreckte. Nachdem der Helfer eingeschritten war, kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der Angreifer unglücklich stürzte und sich dabei die Hand brach.
Zuvor hatte der Angreifer auch den Helfer geschlagen, so dass offenkundig Notwehr vorlag. Trotzdem beantragte die Staatsanwaltschaft München I gegen den Helfer Uwe W. einen Strafbefehl wegen Körperverletzung, aufgrund der gebrochenen Hand des Angreifers. Das Amtsgericht München verurteilte ihn daraufhin zu 600 Euro Geldstrafe. Der Fall löste eine Welle der Empörung in der Bevölkerung aus, weil dadurch der Aufruf zu Zivilcourage von den Strafverfolgungsbehörden in kürzester Zeit selbst ad absurdum geführt worden war und dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft in völligem Widerspruch zu den Zielen der Dominik-Brunner-Stiftung für Zivilcourage stand.
Der Helfer Uwe B. wird wahrscheinlich nie wieder jemandem zu Hilfe eilen.