Staber hat geschrieben:Ob diese sogenannten Gutachter immer des Pudels Kern treffen, darf wohl angezweifelt werden.
Zu allen Zeiten sind die Fälle, in denen Fehlurteile durch falsche Gutachten zustande gekommen sind, zahlreich gewesen.
Wenigstens haften Gutachter für eigene grobe Fehler, in diesem Fall wurde der Gutachter, der einen Unschuldigen für 8 Jahre ins Gefängnis gebracht hatte, zur Zahlung von 150.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt:
Justizirrtümer
Aus dem Leben gerissen
Unschuldig zu acht Jahren verurteilt, weil ein Gutachter irrte. Am Anfang tobte er – und hat sich damit kaputtgemacht. Also hat Donald Stellwag gelernt zu warten. Jetzt ist er frei und bekommt 150 000 Euro Schmerzensgeld. Eine neue Existenz kann er sich davon aber auch nicht kaufen
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Schott, der damals vor Gericht eine Stunde lang über Identitätsmerkmale referierte und Ähnlichkeiten zuhauf sah, zwischen den Fotos aus der Überwachungskamera der überfallenen Bank und dem Angeklagten, sprach über die charakteristische Ohrleiste, die er Helix nannte, die übereinstimmend sei. „Die Kontur der Helix verläuft von der Scheitelhelix zum Ohrläppchen nicht geradlinig.“ Schott tat, als sei an Stellwags Schuld kein Zweifel. „Geben Sie es doch zu!“, rief er mitten im Prozess dem Angeklagten ins Gesicht.
Stellwag hat ihn verklagt, und Schott wurde schuldig gesprochen, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Er muss Schmerzensgeld zahlen. Jene 150 000 Euro.
Stellwags Anwalt, Erich Bäckerling aus Dortmund, kann sich vorstellen, dass dieses Urteil Rechtsgeschichte schreibt. Nie zuvor wurde in Deutschland ein Gutachter für seine falsche Expertise verurteilt. Vielleicht, sagt der Anwalt, würden künftig Zweitgutachten vor Verhängung so hoher Strafen zur Pflicht.
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http://www.tagesspiegel.de/zeitung/aus- ... 10454.htmlDazu ist es aber auch nur gekommen, weil der wirkliche Täter nach vielen Jahren bei einer anderen Tat gefasst wurde und dann eine "Lebensbeichte" abgelegt hat, also auch den fraglichen Raubüberfall gestanden hat, für den Herr Stellwag 8 Jahre unschuldig gesessen hat.
Gutachter gehen also nur dann ein persönliches Risiko ein, wenn ihre Expertise später mit 100 %iger Sicherheit widerlegt werden könnte. Das betrifft insbesondere diejenigen unter ihnen, die nach den heutigen Regelungen zur Sicherheitsverwahrung nach 10 Jahren SV und dann alle zwei Jahre überprüfen sollen, ob ein Sicherungsverwahrter noch gefährlich ist oder entlassen werden kann. Ich halte für denkbar, dass dieses Abschieben ureigener Verantwortung von Rechtspolitikern und Richtern auf Gutachter irgendwann dazu führen könnte, dass sich kein Gutachter mehr findet, der den Lastesel für verantwortungsunwillige Politiker und Richter spielt.