SEZESSION: Sehr geehrter Herr Professor Schachtschneider, in Ihrer Schrift Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam kommen Sie zu dem Schluß, daß der Islam keine grundgesetzlich geschützte Religion sei. Welche grundsätzlichen Unterschiede gibt es zwischen Christentum und Islam?
SCHACHTSCHNEIDER: Ich habe dargelegt, daß der Islam nicht durch Art. 4 Abs. 2 GG, die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung geschützt ist. Die Muslime können sich auf die Freiheit des Glaubens und die des Bekenntnisses berufen. Diese Grundrechte des Art. 4 Abs. 1 GG geben aber keine Rechte zum äußeren Handeln, sondern nur Rechte zu inneren Vorstellungen. Die Grundrechte müssen genau unterschieden werden. Der Islam ist eine politische Religion, die ihre religiöse Rechtsordnung, die Scharia, durchsetzen will. Das Christentum ist demgegenüber nachhaltig säkularisiert. Es trennt das Religiöse vom Politischen, das Jenseits vom Diesseits, die Kirche vom Staat. Nur eine solche Religion kann den Schutz durch das Grundgesetz beanspruchen. Das ist die Logik des Religionspluralismus. Die Säkularisation ist die größte Kulturleistung Europas. Kein Bürger darf in einer Republik, die demokratisch sein muß, das Wort Gottes über die Gesetzgebung und die Gesetze stellen, und keiner darf versuchen, durch Mehrheitsentscheidung das Gemeinwesen zu einem Gottesstaat zu machen. Das mißachtet die Grenzen der Religionsgrundrechte. Es kann kein Widerstandsrecht aller Deutschen gegen jeden, der unsere Verfassungsordnung zu beseitigen trachtet, und zugleich ein Grundrecht geben, dies zu unternehmen. Der Islam würde sein Wesen als Lebens- und Rechtsordnung aufgeben, wenn er sich säkularisieren wollte oder sollte.
SEZESSION: Das Grundgesetz gibt, wie Sie sagen, jedem Deutschen das Recht zum Widerstand gegen diejenigen, welche die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Ist der Bundespräsident ein Verfassungsfeind, wenn er den Islam als Teil Deutschlands bezeichnet?
SCHACHTSCHNEIDER: So weit würde ich nicht gehen. Aber er verkennt die Rechtslage gründlich, sicher, weil er über diese, obwohl selbst Jurist, schlecht unterrichtet ist. Er hat sich damit als ungeeignet für sein Amt erwiesen; denn er ist verpflichtet, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen. Nur weil viele Muslime in Deutschland leben, gehört deren Religion nicht schon zu Deutschland, zumal diese unserer Verfassungsordnung widerspricht.
http://noz-news.com/islam/deutschland/1340-prof-schachtschneider-islam-gehoert-nicht-zu-deutschland.html
So ganz vorbehaltlos möchte ich diesem Text allerdings nicht beipflichten. Der Herr Professor pauschaliert etwas zu sehr. Schließlich gibt es auch säkulare Moslems, die z. B. den politischen Weg der Türkei für mehr als 70 Jahre allein bestimmt haben und noch lange nicht mit ihrem Latein am Ende sind. Außerdem sagt er ja selbst, dass die Säkularisierung des Christentums eine kulturelle Leistung Europas sei. Was Moslems in dieser Hinsicht zu leisten imstande sind, wird die Zukunft zeigen.