Re: Deutschland, quo vadis?
Verfasst: So 16. Okt 2016, 20:27
AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Handelsblatt - "Wie Merkel das Erbe Deutschlands verspielt"
" [...]
Der Parlamentarische Rat – dieses Ur-Gremium Westdeutschlands – schuf ein „Grundgesetz“ – keine „Verfassung“ – für die spätere Bundesrepublik.
[...]."
Quelle:
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/po ... li=BBqg6Q9
Das Thema haben wir auf dem Art. 146 - thread des Verfassungsunterforums umfangreich besprochen:
viewtopic.php?f=43&t=99
Das GG ist m . M. n. spätestens mit der Wiederwahl Kohls ("wir brauchen keine neue Verfassung, das GG hat sich bewährt") im Jahre 1994 endgültig zur legitimen Verfassung auf Dauer mutiert. Der Volkssouverän hat durch sein Wahlverhalten dokumentiert, dass er sein Recht aus Art. 146 (noch) nicht wahrnehmen will. Damit haben sich alle Vorbehalte gegen das GG in seiner Eigenschaft als endgültige Verfassung zunächst einmal erledigt. Rechte muss man einfordern, sonst liegen sie brach.
Exakt. Doch ist mir keine Verjährungsfrist des Art. 146 GG bekannt, so dass es jederzeit möglich wäre dieses nie wahrgenommene aber festgeschriebene Recht einzufordern. Dessen Versagung wäre eindeutig Rechtsbeugung. Wer nichts zu befürchten hat kann ein Referendum zulassen. Nur wer um seine Pfründe fürchtet, versucht genau das zu verhindern.