Das ist bei uns nicht anders, und wir bezahlen viel mehr als in Deutschland.
Gebühren für Radio und TV
In der Schweiz wohnhafte Personen, die Radio- oder Fernsehprogramme empfangen, sind aufgrund des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) verpflichtet, Empfangsgebühren zu bezahlen, unabhängig davon, welche Sendungen sie sich anschauen oder anhören, unabhängig auch davon, über welchen Vektor (Antenne, Kabel, Satellit, Telefon, Handy, Internet) sie Radio hören oder fernsehen. Von den Gebühren befreit werden können lediglich AHV- und IV-Berechtigte, die Leistungen nach dem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung erhalten.
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die im Radio- und Fernsehgesetz geregelten Gebühren ab 2011 statt viermal neu nur noch einmal pro Jahr fakturiert werden. Seit 1998 ist die Firma Billag vom Bund mit dem Inkasso der Gebührengelder beauftragt. Zu den Aufgaben der Billag gehört auch die Information der Bevölkerung über die Melde- und Gebührenpflicht. Alles, was der Gebührenzahlende über Gebühren und vor allem über den bevorstehenden Wechsel zur Jahresrechnung wissen muss, findet sich unter:
http://www.einerechnung.ch http://srgssr.ch/de/gebuehren/gebuehren ... io-und-tv/