Excubitor hat geschrieben:Gerade gehe ich durch die Stadt und nahezu alle Geschäfte sind geöffnet.
Die Inzidenzzahl ist bei uns über 100 und war zuletzt am 05.03. darunter.
Das ist nach den am 03.03.2021 beschlossenen Öffnungsvorgaben unzulässig,
es sei denn der Lasche(t) Armin hat wieder gegen die Beschlüsse gehandelt und noch mehr Lockerungen zugelassen.
Was ist in diesem verkommenen Land eigentlich los? Gilt eigentlich noch irgendetwas, das aus einem Politikermund herauskommt?
Niemand kann und sollte denen noch irgendetwas glauben.
Ich hatte es geahnt:
Laschet hat die Beschlüsse der Bund-Länder-Videoschaltkonferenz signifikant und gesundheitsschädlich ausgedehnt.
Als ein Beispiel sei § 16 der aktuellen CoronaSchVO (Corona-Schutzverordnung) genannt:
In den Bund-Länderbeschlüssen hieß es bei 3 Tagen über einer 7-Tage-Inzidenz von 100 sind die Lockerungen rückgängig zu machen.
Das hat Laschet in folgender Art und Weise noch weiter aufgeweicht:§ 16 Abs.2 CoronaSchVO NW (Version gültig ab dem 09.03.2021)
"(2) Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen
innerhalb von sieben
Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit
nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100liegt, prüfen die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen und
können diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales anordnen. Die angeordneten Maßnahmen sind im Hinblick auf die Erforderlichkeit fortlaufend zu überprüfen."
Quelle:
https://www.mags.nrw/sites/default/file ... assung.pdfDas ist nur noch an Wischiwaschi von den Beschlüssen übriggeblieben, ohne jede Verschärfungsverpflichtung
bei signifikanter Verschlechterung der Lage und daher aus gesundheitlicher Sicht absolut inakzeptabel.
Die nun anberaumten Öffnungs-Hygienekonzepte können schon aus Personalmangel bei der jetzigen Öffnungswelle
von mit hoher Wahrscheinlichkeit keinem Ordnungsamt überprüft werden. Also sind diese nicht einmal durchsetzungsfähig.
Zusammengefasst: Aufstellung von Regeln deren Durchsetzung man nicht gewährleisten kann unter noch weiterer Aufweichung
der gesundheitlich ohnehin schon sehr risikoreichen und daher unzulänglichen Bund-Länder-Beschlüsse.
Für mich ist Laschet damit als Kanzlerkandidat endgültig durch. Der ist politisch untragbar. Wer die Wertigkeit der Grundrechte des
Grundgesetzes derart missachtet, hat es nicht verdient, Kanzlerkandidat zu sein.
Bevor ich es vergesse, gehen die daraus resultierenden Infizierten und Toten
jetzt voll auf Laschets Konto, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.