1.521 Seiten umfasst der Vertrag. Laut Süddeutscher Zeitung hat die Bundesregierung ihn letzte Woche den Regierungen der Bundesländer geschickt – mit einer Rückmeldefrist bis Ende August. Die, die der Vertrag betrifft, sollten ihn also nicht genau und kritisch lesen – und erst recht nicht auf den Gedanken kommen, noch „umfassende Änderungsanträge“ zu formulieren, da diese „nicht mehr zielführend“ seien. Demokratische Mitbestimmung von unten nach oben ist offensichtlich nicht gefragt.
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Warum sollen private, profit-orientierte Schiedsrichter dazu ermächtigt sein, sich über demokratisch beschlossene Gesetze, über das Verwaltungshandeln sämtlicher Regierungsstellen und sogar über die Entscheidungen höchster ordentlicher Gerichte hinwegzusetzen?