AlexRE hat geschrieben:Das Bundesverfassungsgericht hat erst kürzlich entschieden, dass es generell unzulässig ist, Asylbewerber mit herabgesetzten Sozialleistungen abzuschrecken.
Wenn jetzt über Maßnahmen diskutiert wird, die im Ernstfall sowieso vom BVerfG geknickt werden würden, kann das wirklich nur mit dem Wahlkampf zu tun haben.
Ist es immer automatisch richtig, was das BVG entscheidet? Nur weil sie etwas in Stein gemeisselt haben, bedeutet doch das noch lange nicht, dass die Entscheidung der Regierenden, Asylanten weniger Geld zu Verfügung stellen als einem Deutschen, falsch ist.
Aus sicheren Ländern düfte es nämlich keine Asylbewerber geben. Und dazu zählen auch die Balkanländer.