Anwälte der Nebenklage haben im Lüneburger Auschwitz-Prozess eine höhere Strafe für den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning gefordert als von der Staatsanwaltschaft beantragt
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersac ... tz446.html
Wie traurig, einen 94 jährigen der wie, Auschwitz-Expertin Susanne Willems sagt, nur ein kleines Rädchen der Maschinerie war und dann auch "nur" für das Raubgut der Opfer zuständig,will man jetzt zur Verantwortung ziehen wegen Mord an rund 300.000 ungarischen Juden.Nun soll er für Morde gerade stehen da er „zumindest einen untergeordneten Beitrag“ dazu geleistet habe, in dem er die Verwaltung von Wertgegenstände der Häftlinge unterstützt habe.Nun will man einen alten Mann von 94 Jahren wegen Beihilfe zum Mord verurteilen, dabei sagt das Gesetz: Das der Gehilfe nur dann strafbar ist, wenn er „einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat“ Hilfe geleistet hat. Für die Beihilfehandlung soll dabei nach überwiegender Ansicht jede Handlung des Gehilfen ausreichen, die geeignet ist, die Haupttat zu fördern. Also war seine Verwaltung von Wertgegenständen eine Beihilfe? Hier sucht man wohl nur auf Krampf einen Sündenbock.Traurig, traurig....
Übrigens , da war doch was mit Filbinger Hans der Todesurteile sprach!
http://www.gavagai.de/tb/HHD02HF.htm