von AlexRE » Mo 18. Jul 2016, 17:37
Wieso denunzieren? Der Vergleich ist keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung. Wenn dabei eine aktuelle politische Diskussion im Vordergrund steht und die Äußerung nicht in erster Linie als "Schmähkritik" die Persöniichkeitsrechte des betroffenen Politikers verletzen soll, ist das nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG auf jeden Fall zulässig.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.