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Wie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz umgangen werden kann
Gleicher Lohn für Leiharbeiter?
In ihrer Amtszeit als Bundesarbeitsministerin wollte Andrea Nahles erreichen, dass Leiharbeitnehmer den Stammbelegschaften gleichstellt werden. Doch Recherchen von REPORT MAINZ zeigen, dass das geänderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Schlupflöcher bietet, mit denen "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" verhindert werden kann.
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Arbeitsrechtlerin Prof. Christiane Brors von der Universität Oldenburg kritisiert das Gesetz. Sie hatte als Sachverständige im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales bereits vor zwei Jahren auf die Möglichkeit, "Equal Pay" zu umgehen, aufmerksam gemacht: "Es ist genau der Zustand eingetreten, den man damals schon befürchtet hat. Der Gesetzgeber ist hinreichend gewarnt worden, von verschiedenen Seiten. In den Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren ist genau auf diese Umgehungsmöglichkeit hingewiesen worden. Das war dem Gesetzgeber klar und er hat kein anderes Gesetz gemacht", sagte Brors im Interview mit Report Mainz. Das Gesetz sei schlecht gemacht. Ihr Kollege, Prof. Wolfgang Däubler von der Universität Bremen bemängelt, dass das Gesetz "geradezu einlädt, Umgehungsstrategien zu verfolgen".
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https://www.swr.de/report/schlupfloeche ... index.html>> Arbeitsrechtlerin Prof. Christiane Brors:
"Gesetzgeber wurde hinreichend auf Umgehungsmöglichkeit hingewiesen. Gesetz ist schlecht gemacht." <<
Das war volle Absicht.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit würde das Projekt "Billiglohnstandort Deutschland" empfindlich stören, die Umsetzung in nationales Recht war aber eine nicht aussitzbare Verpflichtung nach EU - Recht.
Also haben sie "equal pay" im deutschen Recht so hingedreht, dass die Arbeitgeber ihre Spottbilliglöhner behalten und damit ihren Dumping -. Wettbewerb in Europa fortsetzen können.