Uel hat geschrieben:Man kann kartellrechtlich wünschenswerte Größengrenzen von Unternehmungen nicht über den Umweg Privatvermögen lösen. Dann würden ungerechter Weise alle anderen Unternehmensformen bevorteilt, obwohl wir erfahren mussten, dass Familienunternehmungen eher an langfristigeren Perspektiven interessiert sind als börsennotierte.
Die Begrenzung von Unternehmensgrößen ist in dem Konzept gar nicht angestrebt, es geht wirklich nur um die Zusammenballung wirtschaftlichen Macht in den Händen weniger natürlicher Personen. Kein noch so großer Konzern müsste nach Dr. Wo schrumpfen, es dürfte nur kein einzelner Aktionär mehr als für 50 Mio. Euro Anteile besitzen.
In dem Fall würde nämlich eine breitere Streuung des Aktienkapitals erzwungen und der Hinderungsgrund für eine größere Zahl von Menschen, selbst wohlhabend zu werden (weil die Geldquellen von wenigen Leuten besetzt sind) entfiele.
Außerdem geht es noch um die (dramatische) Verringerung der Geldumlaufgeschwindigkeit durch die Vermögenskonzentration, durch die die Wirtschaft insgesamt abgewürgt wird.