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Ich plaudere derzeit etwas mit den dortigen Linksparteilern zu dem Thema:
1990 wurde der Bundesrepublik überhaupt nichts aufgenötigt, im Gegenteil. Den abschließenden Vertrag mit "2 + 4 - Vertrag" zu überschreiben und den Begriff "Friedensvertrag" zu vermeiden, war ausschließlich dem handfesten deutschen Interesse geschuldet, auch anschließend Reparationsforderungen abwimmeln zu können. Die sind nämlich laut Londoner Schuldenabkommen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages vertagt.
Im Ernst: Es gäbe weiß Gott viele ernsthafte Verfassungsprobleme zu erörtern, wer aber die Souveränität der Bundesrepublik und den Verfassungsrang des GG bestreitet, heult mit den braunen Wölfen und macht sich zum nützlichen Idioten des wirtschaftlichen und politischen Establishment, dem jede Ablenkung von wirklich wichtigen Verfassungsfragen wie der Beurteilung der neuzeitlichen Bauernlegerei (H 4 und Billiglöhne) im Lichte des Grundgesetzes zu beurteilen ist, sehr gelegen kommt.
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