Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Kommentare zu dem entstehenden Verfassungsentwurf bitte nur auf dieses Unterforum schreiben, nicht in den Verfassungstext selbst.

Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon AlexRE » Mi 13. Jan 2016, 20:36

Noch`n Ex - Verfassungsrichter:

FLÜCHTLINGSKRISE

Ex-Verfassungsrichter übt Kritik an Merkels Vorgehen

Der ehemalige Verfassungsrichter Michael Bertrams kritisiert Kanzlerin Merkel in Bezug auf die Flüchtlingspolitik: "Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung."

(...)

«Kann also schon die Entsendung einiger hundert Soldaten nach Mali nur mit Zustimmung des Bundestags erfolgen, dann ist diese erst recht erforderlich, wenn es um die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge geht», so der nordrhein-westfälische Ex-Verfassungsrichter. «Merkels Alleingang war deshalb ein Akt der Selbstermächtigung», betonte er und sprach von einer «selbstherrlichen Kanzler-Demokratie».

(...)


http://www.augsburger-allgemeine.de/pol ... 85872.html

Während der Amtszeit immer schön "staatstragend" und der politischen Klasse gefällig, bis hin zum Durchwinken der nachgerade verfassungsfeindlichen Kopfsteuer namens "Rundfunkabgabe" durch das Landesverfassungsgericht NRW, und nach der Pensionierung kommt dann so ein "Ermächtigungs" - Hammer ...

Im Moment fällt mir echt nichts mehr dazu ein ... :?
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon AlexRE » Fr 9. Dez 2016, 09:01

Das sind Gesetze und Verträge wert, wenn (Verfassungs-) Richter von Politikern ausgesucht werden, deren politische Interessen irgendwann den selbst geschaffenen Spielregeln zuwider laufen können:

Geldpolitik der EZB

Die politisierte Zentralbank

(...)

Aus der Währungsunion wurde eine Schulden- und Haftungsunion, in der nach Belieben Regeln gebrochen und Verträge gebeugt werden. Die Nichtbeistandsklausel des Maastrichter Vertrags ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Mit dem in der Krise eingeführten Euro-Rettungsfonds ESM ist der zwischenstaatliche Hilfskredit die neue Normalität in der Eurozone. Die Obergrenze für die öffentliche Verschuldung von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung interessierte von Anfang an niemanden. Der jährliche Deckel für die Neuverschuldung öffentlicher Haushalte von drei Prozent kümmert seit der „Schärfung“ des Pakts keinen mehr. Inzwischen weiß kaum noch jemand, was Sache ist und ob überhaupt noch etwas gilt, etwa weil bald im nächsten Euroland gewählt wird oder weil Frankreich eben Frankreich ist. Zum 25. Geburtstag braucht man schon Wissenschaftler, um zu zählen, wie oft gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt verstoßen wurde: 165 Mal!

(...)


http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/e ... 65334.html
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon AlexRE » Fr 17. Feb 2017, 21:37

Mal was ganz Neues:

Prozesse bis zum Verfassungsgericht

Berliner Verein will aktiv Gesetze kippen

Die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" will mit perfekt vorbereiteten Einzelfällen nach Karlsruhe ziehen und Gesetze kippen, die Grundrechte verletzen. Das Bundesverfassungsgericht zeigt sich aufgeschlossen.


(...)

>> Da kommt Arbeit auf Karlsruhe zu. Ohnehin gehen dort im Jahr rund 6000 Verfassungsbeschwerden ein. Gerade deshalb freuen sich die Richter womöglich über besonders gut vorbereitete Klagen, glaubt Nora Markard.

(...)


http://www.tagesspiegel.de/themen/agend ... 85976.html

Letzteres ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen. Möglicherweise kommt am Ende sogar eine Arbeitserleichterung für das BVerfG dabei heraus, weil eine einzelne professionell ausgearbeitete Klage zu einem aktuellen wichtigen Thema gleich mehrere unausgegorene Vorstöße ersetzen könnte.

Die sonst üblichen Kläger müssten dann ja nur ihre jeweiligen (Verwaltungs-) Gerichtsverfahren aussetzen lassen und das Urteil zu "ihrem" Thema in dem Verfahren des Vereins abwarten.

In Deutschland erlebt man zwar nicht oft, dass jemand etwas auf die Beine stellt, was die Gesamtlage von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verbessert, aber das hier könnte vielleicht eine Ausnahme werden.
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon Uel » So 19. Feb 2017, 11:25

Hoffentlich wird es eine Unternehmung, die beide Pole ernst nimmt: die Rechte des Individuums und die Organisationsrechte und -pflichten des Staates und nicht ein "Wünsch Dir Was" in Richtung des lautesten und individuellsten Schreiers führt, was mittels Gleichheitsperversionen zur flächendeckenden Schwächung staatlichen Handelns führt. Die Sache hört sich zu gut an, als dass bei mir nicht die Warnleuchten zu blinken anfangen.

Es soll Utopisten geben, die die Abschaffung sämtlicher Staaten mit ihren Organisationsprivilegien zugunsten einer Weltregierung anstreben, aber reale Fortschritts-Schrittchen einen nach dem andern nicht abwarten können und lieber sogleich Staatsgrenzen abschaffen und Ordnungsstrukturen vernichten wollen, quasi das Chaos mit Verwüstungen und Morden künstlich herbeizuführen und auch länger in Kauf zu nehmen, damit das "Paradies" schneller entstehen könne. Deren moralines messianisches Sendungsbewusstsein ist so groß, dass sie andere politische Modelle und Meinungen als moralisch nicht satisfaktionsfähig ertragen können, sozusagen eine Französische Revolution 2.0, diesmal weltweit.

Ein "Thomas Refan", 17.02.2017, 13:09 Uhr auf WDR-Tagesgespräch scheint teilweise so einer: http://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/tagesgespraech/tg-siebzehnter-februar-100.html

Schaun wa ma! ;)
Liebe Grüße
von Uel

Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon AlexRE » Di 1. Aug 2017, 17:18

Auf LTO kommentiert:

BVerfG verwirft Erinnerung gegen Missbrauchsgebühr

Anwalt muss 500 Euro für Ver­fas­sungs­be­schwerde zahlen

(...)

Die mehreren Tausend Eingänge, die das Gericht jährlich bewältigen muss, liegen nicht zuletzt auch darin begründet, dass die Verfassungsbeschwerde nicht dem Anwaltszwang unterliegt. Das letzte nationale Rechtsmittel soll jedem offenstehen – auch demjenigen, der sich die Anwaltsgebühren nicht leisten kann. Daher normiert § 34 Abs. 1 BVerfGG die grundsätzliche Kostenfreiheit des Verfahrens, die Missbrauchsgebühr in Absatz 2 ist die Ausnahme zu dieser Regel.

(...)


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... h-gebuehr/

>> Diese Missbrauchsgebühr wird gar nicht so selten gegen die Anwälte, nicht gegen die Beschwerdeführer verhängt: <<

Das ist auch richtig so. Die Masse (über 90 %) der ohne Anwalt vorgetragenen Verfassungsbeschwerden sind formalrechtlich überhaupt keine solchen. Der einfache Bürger beschwert sich eben gerne über verbeamtete Fieslinge bei vertrauenswürdigeren Staatsmächtigen, weil er in der Schule erfahren hat, dass man sich beim Vertrauenslehrer über fiese Lehrer beschweren kann.

Da ist es durchaus emessensgerecht, wenn sowas beim BVerfG ohne Verhängung einer Missbrauchsgebühr abgeheftet wird.

Von Anwälten, die ganz genau wissen, was eine Verfassungsbeschwerde ist, lassen sich die Verfassungsrichter aber nicht so gerne veralbern und die Zeit stehlen. Das kann ich auch gut nachvollziehen.
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Re: Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung

Beitragvon AlexRE » Mi 14. Sep 2022, 18:39

In Deutschland bekommt man so langsam den Eindruck, dass der Zugriff auf öffentliche Gelder jedem die Sinne vernebelt, sogar Verfassungsrichtern.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... sanspruch/
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Re: Welt+ Artikel

Beitragvon maxikatze » So 20. Okt 2024, 11:59

Hans-Jürgen Papier zu Migration

„Es geht um die Lösung einer Schicksalsfrage“
Autorenprofilbild von Thorsten Jungholt Bild
Von Thorsten Jungholt
Politischer Korrespondent
Stand: 09:30 Uhr Lesedauer: 8 Minuten


Screenshot 2024-10-20 at 12-37-32 Hans-Jürgen Papier zu Migration „Es geht um die Lösung einer Schicksalsfrage“ - WELT.png


Hans-Jürgen Papier zu Migration

(...)

Papier: In Artikel 4, Absatz 2 des EU-Vertrags heißt es, dass die Union die jeweilige nationale Identität der Mitgliedstaaten achtet, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen zum Ausdruck kommt. Die Grundstruktur der Souveränität der Mitgliedstaaten, ihre verfassungsrechtliche Identität dürfen nicht erschüttert werden. Denn die EU ist kein Staat, sie ist ein besonderer Verbund souveräner Staaten. Das ist also eine Schranke der Anwendbarkeit europäischen Rechts, die auch in Deutschland regelmäßig ignoriert wird. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht zu diesen grundlegenden verfassungsrechtlichen Strukturen Deutschlands bereits einiges gesagt. Wir aber reden nur über die Dublin-III-Verordnung und die EU-Rückführungsrichtlinie.

(...)

https://www.welt.de/politik/deutschland ... fcbe0e9061
Dateianhänge
Screenshot 2024-10-20 at 12-45-52 Hans-Jürgen Papier zu Migration „Es geht um die Lösung einer Schicksalsfrage“ - WELT.png
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: Welt+ Artikel

Beitragvon AlexRE » So 20. Okt 2024, 17:40

maxikatze hat geschrieben:Hans-Jürgen Papier zu Migration

(...)

Papier: In Artikel 4, Absatz 2 des EU-Vertrags heißt es, dass die Union die jeweilige nationale Identität der Mitgliedstaaten achtet, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen zum Ausdruck kommt. Die Grundstruktur der Souveränität der Mitgliedstaaten, ihre verfassungsrechtliche Identität dürfen nicht erschüttert werden. Denn die EU ist kein Staat, sie ist ein besonderer Verbund souveräner Staaten. Das ist also eine Schranke der Anwendbarkeit europäischen Rechts, die auch in Deutschland regelmäßig ignoriert wird. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht zu diesen grundlegenden verfassungsrechtlichen Strukturen Deutschlands bereits einiges gesagt. Wir aber reden nur über die Dublin-III-Verordnung und die EU-Rückführungsrichtlinie.

(...)


Diese Ausführungen treffen sozusagen "des Pudels Kern". Es gibt eine universelle Normenhierarchie:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Normenhierarchie

Ein Vertrag darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen und ein Gesetz darf nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen. Im Konfliktfall geht das übergeordnete Recht vor. Wenn Parteipolitiker und die von ihnen nach Parteibuchproporz ausgesuchten Richter dieses natürliche Prinzip ständig missachten, stößt die dadurch dysfunktial gewordene Rechtsstaatlichkeit immer mehr Menschen ab.

Die dadurch generierten Wahlergebnisse gefährden dann die Demokratie.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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