Jetzt demonstrieren Islamisten in Deutschland nicht nur gegen das Existenzrecht Israels, sondern auch noch für ein Kalifat in Deutschland:
Aufmarsch in Nordrhein-Westfalen:
Gegen Israel und für ein Kalifat in Deutschland
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https://www.sueddeutsche.de/politik/ess ... -1.6298354Soll sich jeder seine eigene Meinung über Leute bilden, die auf deutschem Boden ein Kalifat gründen wollen. Eines muss aber immer wieder klargestellt werden: Das grundgesetzliche Versammlungsrecht ist ein Bürgerrecht und kein Menschenrecht. Die Aussage des Essenener OB ist also juristisch nicht ganz korrekt:
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Oberbürgermeister Kufen bedauerte am Samstagmorgen, dass "Islamisten, Antidemokraten und Judenhasser" geschützt durch die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit durch Essen ziehen durften: "Das ist nur schwer erträglich."
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Die Mehrzahl der Grundrechte im deutschen Verfassungsrecht ist jeweils als Menschenrecht formuliert und gilt für alle Menschen im Geltungsbereich des GG in gleicher Weise. Einige wenige Grundrechte sind aber als Bürgerrechte formuliert und gelten nur für deutsche Staatsbürger. Dazu gehört das Versammlungsrecht.
Palästinenser ohne deutsche Staatsbürgerschaft dürfen also nach dem geltenden einfachgesetzlichen Versammlungsrecht demonstrieren, nach dem Grundgesetz könnte man dieses Recht aber allen Nichtdeutschen wegnehmen.
Erkennen kann man den Unterschied zwischen Bürger- und Menschenrechten an der Formulierung "Alle Deutschen...". Das ist ein Bürgerrecht nur für Deutsche.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.htmlBei den meisten Grundrechten heißt es "Alle Menschen ..." oder "Jeder ....", das ist dann ein Menschenrecht unabhängig von der Staatsbürgerschaft.