maxikatze hat geschrieben:So
Das denke ich auch, deswegen sehe ich auch kein Dilemma darin, wegen des Restrisikos von Fehlurteilen auf die Todesstrafe verzichten zu müssen.
oder so?
Wer so jemandem vor seiner Tat androht, seine Fortexistenz als Antimensch über die Todesstrafe zu beenden, ist ganz sicher kein Mörder - jedenfalls solange es keinen Unschuldigen erwischt. Nur weil das langfristig gesehen nicht zu vermeiden ist, kann ich nicht verantworten, für die Todesstrafe einzutreten.
Ja was denn nun?
Ich hatte geschrieben, dass ich nur wegen des Restrisikos von Fehlurteilen gegen die Todesstrafe sein und ansonsten darin keine Verletzung der Menschenwürde von Mördern oder gar Staatsmorde darin sehen würde.
"Ja was denn nun" impliziert, dass da irgendwo ein Widerspruch sei. Den sehe ich nicht. Ich bin schließlich gegen die Todesstrafe, nur eben nicht aus den von Dir angeführten Gründen.
Meine Meinung bleibt, niemand, aber auch niemand auf der Welt hat sich als Henker aufzuspielen. Mit Gerechtigkeit haben Todesurteile nichts zu tun, höchstens mit Rache.
Niemand spielt sich auf, der Mörder gestaltet ganz alleine, solange es keinen Unschuldigen erwischt. Mord ist das hochmütigste aller Verbrechen, wer Mörder tötet, holt sie nur wieder von ihrem hohen Ross herunter und ist nicht selbst hochmütig.
Rache ist nur gefährlich für die Gerechtigkeit, von Streben nach Rache bestimmte Prozesse führen eher zu Fehlurteilen gegen Unschuldige als die heutigen europäischen nüchtern-technisch geführten Prozesse. Deshalb bin ich gegen die Todesstrafe und gegen Rachejustiz.
Aber dass Rache eine Art Synonym von Unrecht ist, möchte ich dann doch bezweifeln. Wieso soll jemand ein Verbrecher sein, der einen gemeinen Mord an einem nahen Angehörigen rächen will?