Verfassungsrichter und Parteibuchproporz

Kommentare zu dem entstehenden Verfassungsentwurf bitte nur auf dieses Unterforum schreiben, nicht in den Verfassungstext selbst.

Verfassungsrichter und Parteibuchproporz

Beitragvon GasGerd » Di 12. Apr 2011, 15:52

Das Thema habe ich heute auf einem gmx - thread zur Kinderarmut in Deutschland angesprochen:

Cleopatra

"Wenn ein Partner für den anderen und Kinder zahlt, tut er dies mit Lohnsteuerklasse 1. Sofort nach der Trennung (wenn auch noch verheiratet) muss er nämlich diese wieder nehmen. Dann erst wird der Unterhalt berechnet nach Nettoeinkommen.

Also macht der Staat zuerst (vor den Berechtigten) die Hand auf, in dem der Verpflichtete höher besteuert wird.

Dadurch werden viele Frauen mit Kindern dann erst zum Mangelfall und müssen zusätzlich H4 beantragen, wo sie dann mit Almosen abgespeist werden."

Wenn die Verfassungsrichter nicht auf Parteibuchticket an ihr Amt kämen und nicht faktisch zur politischen Klasse gehörten, wären solche Schweinereien längst allesamt als verfassungswidrig ausgeurteilt worden. :-\


Das ist m. E. ein ganz zentraler Punkt, wenn man sich über grundsätzliche politische und verfassungsrechtliche Fragen unterhalten will.
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Re: Verfassungsrichter und Parteibuchproporz

Beitragvon Hase » Di 12. Apr 2011, 16:14

Ich find´s unglaublich wie der Staat die Leistungsfähigkeit von Unterhaltsverpflichteten runterschraubt durch die schlechter Besteuerung, obwohl dieser zwei Haushalte finanzieren muss und den Unterhalts-Empfänger dadurch zum zusätzlichen Bittsteller gegenüber demselben Staat wird.

Auch kann man dann die Mutter mit Kind in H4 sanktionieren, was im Familienrecht NIE möglich wäre. Wenn eine Frau nach Familienrecht nicht arbeiten muss, weil das Kind noch zu klein ist, juckt das nicht bei H4.

Also zusammenfassend: "Erst bedürftig machen, dann drauftreten!"
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Re: Verfassungsrichter und Parteibuchproporz

Beitragvon AlexRE » Di 12. Apr 2011, 17:33

GasGerd hat geschrieben:Das ist m. E. ein ganz zentraler Punkt, wenn man sich über grundsätzliche politische und verfassungsrechtliche Fragen unterhalten will.


Deshalb ist der für die Besetzung des BVerfG maßgebliche Artikel 94 GG in unserem Verfassungsentwurf grün markiert. Das heißt, dass der neue Vorschlag noch formuliert werden muss:

Grundgesetz Aktiv > Verfassungsentwurf GG-Aktiv > Die neue Verfassung


Aus dem Text unserer HP, in die dieses Forum eingebunden ist, geht auch deutlich hervor, dass das für uns ein zentrales Thema ist:

http://grundgesetzaktiv.de/ziele.htm
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Verfassungsrichter und Parteibuchproporz

Beitragvon AlexRE » Di 12. Apr 2011, 17:35

Hase hat geschrieben:Ich find´s unglaublich wie der Staat die Leistungsfähigkeit von Unterhaltsverpflichteten runterschraubt durch die schlechter Besteuerung, obwohl dieser zwei Haushalte finanzieren muss und den Unterhalts-Empfänger dadurch zum zusätzlichen Bittsteller gegenüber demselben Staat wird.

Auch kann man dann die Mutter mit Kind in H4 sanktionieren, was im Familienrecht NIE möglich wäre. Wenn eine Frau nach Familienrecht nicht arbeiten muss, weil das Kind noch zu klein ist, juckt das nicht bei H4.

Also zusammenfassend: "Erst bedürftig machen, dann drauftreten!"


Das ist geradezu eine Verballhornung des Sinngehaltes des Artikel 3 GG und auch eine klare Verletzung des Artikel 6 GG. Das Verhältnis von Unterhaltsrecht und Steuerrecht in Deutschland ist wirklich eine Angelegenheit für den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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Re: Verfassungsrichter und Parteibuchproporz

Beitragvon Hase » Di 12. Apr 2011, 19:17

Mal von Gmx aus der eben geführten Diskussion hierherkopieren. Diese Antwort bezieht sich auf das Anfangspost in diesem Thread.

Verfassungswidrig sicherlich nicht. Ergeben sich doch solche Regelungen aus Artikel 6 Absatz 1 GG. (Besonderer Schutz von Ehe und Familie)

Wenn ein Ehepaar in Trennung lebt gibt es grundsätzlich keine Grund warum dies Ehepaar steuerlich anders behandelt wird als unverheiratete Paare. Für die Unterhaltsverpflichtungen gibt es die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit. Dennoch ist steuerlich natürlich ungünstiger als bei einem Ehepaar.

Der User hat offensichtlich nicht verstanden was ich gemeint habe.

Wenn ein verheirateter Mann also mit Lohnsteuerklasse 3 seine Partnerin und die Kinder versorgt die in seinem Haushalt leben, nennt man das "Familienunterhalt" leisten. Wenn selbiger Mann sich jedoch von der Partnerin trennt, nennt man das "Unterhaltspflicht" und dies bedeutet für ihn ZWEI Haushalte mit dem Nettoeinkommen eines Single nach Lohnsteuerklasse 1 zu zahlen.

Natürlich ist es richtig das ein Unterhaltspflichtiger die steuerliche Möglichkeit der Absetzbarkeit hat, wenn er für die getrenntlebende oder geschiedene Partnerin Unterhalt zahlen muss. Dazu muss er aber erst einmal Leistungsfähig sein, was dieser Mann mit der Lohnsteuerklasse 1 meist nur "wenn überhaupt" sehr eingeschränkt ist. Durch dieses Vorgehen wird der Unterhaltsempfänger oft zum Sozialfall, der aufstocken muss.

Ich meine ich finde es toll, wenn der Unterhaltsverpflichtete was absetzen kann. Bei mir waren das damals immerhin 408 Euro. Fakt war allerdings, das mein Exmann durch die Lohnsteuerklasse 1 statt 3 an den Staat
ca. 400 Euro monatlich mehr zahlen musst, was mich damit zum Mangelfall gemacht hatte.
Mein Existensminimum waren damals 730 Euro. Ich war also 322 Euro unter dem Existensminimum. Auch werden Kinderunterhaltsberechnungen stets nach dem Nettoeinkommen der Verpflichteten berechnet.

Dieses Lohnsteueränderung, obwohl man für (s)eine "Familie" leisten muss, ist für mich Verfassungswidrig.

Jemand anderes schrieb: der Wechsel in die andere Lohnsteuerklasse erfolgt im Jahr nach der Trennung.
Du musst zwar die Lohnsteuerklasse wechseln, kannst aber den Unterhalt an den Ehegatten von der Steuer als Sonderausgaben absetzten (sofern der Ehegatte ihn versteuert). Damit mildert man den Nachteil durch den Wechsel der Lohnsteuerklasse etwas ab (entspricht aber natürlich nicht ganz dem Splittingeffekt).


Auch hier muss ich sagen da dass falsch ist. Die Lohnsteuerklassen-Änderung erfolgte bei meinem Exmann bereits bei der Unterhaltsberechnung im Gerichtsaal. Ich zog im Ende Mai 2000 aus, die Berechnung ergfolgte im Oktober 2000 Rückwirkend ab Juni 2000 unter dem Aspekt der Lohnsteuerklasse 1/0,5.
Und auch hier wird wieder die Absetzbarkeit des Unterhalts angesprochen, womit Nachteile gemildert werden.

Ich weiß nicht wo der größere Nachteil ist. Unterhalt für den Expartner zu zahlen, was man absetzen kann, oder den selbigen Betrag an den Staat vorab abzudrücken der nicht absetzbar ist.
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Re: Verfassungsrichter und Parteibuchproporz

Beitragvon AlexRE » Mi 13. Apr 2011, 16:19

Hase hat geschrieben:Natürlich ist es richtig das ein Unterhaltspflichtiger die steuerliche Möglichkeit der Absetzbarkeit hat, wenn er für die getrenntlebende oder geschiedene Partnerin Unterhalt zahlen muss. Dazu muss er aber erst einmal Leistungsfähig sein, was dieser Mann mit der Lohnsteuerklasse 1 meist nur "wenn überhaupt" sehr eingeschränkt ist. Durch dieses Vorgehen wird der Unterhaltsempfänger oft zum Sozialfall, der aufstocken muss.

Ich meine ich finde es toll, wenn der Unterhaltsverpflichtete was absetzen kann. Bei mir waren das damals immerhin 408 Euro. Fakt war allerdings, das mein Exmann durch die Lohnsteuerklasse 1 statt 3 an den Staat
ca. 400 Euro monatlich mehr zahlen musst, was mich damit zum Mangelfall gemacht hatte.
Mein Existensminimum waren damals 730 Euro. Ich war also 322 Euro unter dem Existensminimum. Auch werden Kinderunterhaltsberechnungen stets nach dem Nettoeinkommen der Verpflichteten berechnet.

Dieses Lohnsteueränderung, obwohl man für (s)eine "Familie" leisten muss, ist für mich Verfassungswidrig.


Guck mal, das Theater mit diesem Verfassungsunrecht geht schon seit 1975 so und sie haben immer noch keine saubere Lösung:

Ein alleinverdienender Vater mit einem zu versteuernden Monatsgehalt von 3000 Mark etwa mußte vor der Scheidung davon 424 Mark dem Finanzamt abliefern; nach der Scheidung wird er in die Steuerklasse 1 der Ledigen eingestuft und zahlt 740 Mark Steuern und gut 450 Mark Sozialversicherungen. Von seinem bereits versteuerten Einkommen muß er dann seiner Ex-Gattin und seinen zwei Kindern 1000 Mark Unterhalt überweisen; ihm selbst bleiben 800 Mark monatlich übrig -- gut ein Viertel seines Gehalts.

Obwohl die Verfassungshüter dieses 1975 eingeführte Recht als Unrecht deklarierten, hüteten sie sich, dem Finanzminister konkrete Tips für eine verfassungskonforme Neufassung zu geben. Angesichts der komplizierten Materie beschieden sich die Karlsruher mit dem Spruch, daß "die Regelung dem Gesetzgeber überlassen bleiben" müsse.


http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40680590.html

Die steuerliche Schlechterstellung Geschiedener, die ihre Familie in zwei Haushalten statt in einem unterhalten, ist seitdem nur stückwerkartig abgemildert worden.
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Re: Verfassungsrichter und Parteibuchproporz

Beitragvon AlexRE » Do 14. Apr 2011, 10:03

Von unserem Partnerforum realization hierher kopiert:

Hase hat geschrieben:Steuerlich hat sich doch nichts geändert. Der Zahlende hat Lohnsteuerklasse 1 und ein halbes Kind.

Das einzige das sich geändert hat ist, dass die Kinder nun in Rang1 vorgehen, der Mann also mehr für die Kinder statt die Exfrau zahlt und die Unterhaltsbeträge des Kindes nicht absetzten kann.



Immerhin gehen jetzt die Kinder vor. Dass im Ergebnis weniger Unterhalt in den Haushalten ankommt, in denen sie zusammen mit dem alleinerziehenden ebenfalls unterhaltsberechtigten Elternteil leben, weil der Unterhaltspflichtige mehr Steuern bezahlen muss, ist angeblich eine nicht beabsichtigte steuerrechtliche Nebenwirkung der Änderung im Unterhaltsrecht. Das hat jedenfalls eine der für die Gesetzesänderung zuständigen Politikerinnen in einem Interview gesagt.

Wer`s glaubt, wird selig - und wählt als gläubiger Mensch natürlich eine christliche Partei...
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Re: Verfassungsrichter und Parteibuchproporz

Beitragvon AlexRE » Sa 14. Jul 2012, 11:48

Jetzt kritisiert mit dem Bundestagspräsidenten Lammert sogar einer der Spitzenparteibuchkarrieristen das Wahlverfahren zur Besetzung des Bundesverfassungsgerichts:

Bundestagspräsident Norbert Lammert legt sich mit den Verfassungsrichtern an. Der CDU-Mann will die Wahl der obersten Richter transparenter machen - obwohl die Richter selbst das Prozedere jüngst in einer Entscheidung bestätigt hatten. Sie fürchten um ihr Ansehen in der Öffentlichkeit.

(...)

Trotz der Kritik haben die Richter selbst das Prozedere Anfang Juli als verfassungsgemäß bezeichnet. Sie hatten ihren Beschluss damit begründet, das Ansehen der Richter könnte leiden, wenn ihre Wahl in der Öffentlichkeit ausgetragen würde.

(...)


http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 44356.html

Was für eine Logik - öffentliche Kungelei beschädigt ihr Ansehen, die Kungelei hinter verschlossenen Türen nicht. :?
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Re: Verfassungsrichter und Parteibuchproporz

Beitragvon AlexRE » Do 23. Apr 2015, 15:48

Vom privaten Forum hierher kopiert:

Schlossallee hat geschrieben:Von Fusins Forum kopiert:

Fusin hat geschrieben:"Karlsruhe ist nicht der bessere Gesetzgeber"


Unionspolitiker haben Kritik an der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts geübt.
Die Richter mischten sich zu sehr in politische Fragen ein, monieren sie.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) bringt eine Grundgesetzänderung ins Spiel, um den Einfluss aus Karlsruhe einzudämmen.

Zum Artikel -> http://www.sueddeutsche.de/politik/union-kritisiert-bundesverfassungsgericht-karlsruhe-ist-nicht-der-bessere-gesetzgeber-1.2441625


---------------------------------------------

Soso, die CDU/CSU aka "die Union" möchte also die Verfassung der BRD "Unionskonform" abändern lassen.
Vielleicht sollten die eher darauf achten daß Sie selbst erst einmal Verfassungskonform werden.



Zunächst einmal sind es die Politiker, die sich ständig gegenseitig vor dem BVerfG verklagen, um an politische Gebrauchsanweisungen zu kommen, deren Inhalte sie nicht vor ihren Wählern verantworten müssen. Das hat ja schließlich das Gericht gesagt ...

Das blöde Volk darf natürlich die Richter nicht wählen, das würde ja deren Unabhängigkeit gefährden.

Das muss man sich vergegenwärtigen, um die Richterschelte der CDU - Politiker richtig einzuordnen: Die wollen, dass die Verfassungsrichter für sie als politische Schmuggler arbeiten. Das Gericht soll den Politikerwillen am Volkswillen vorbeischmuggeln, ohne die Wiederwahl der Politiker zu gefährden.

Eigentlich gehörte eine Partei, die so etwas vertritt, vom Verfassungsschutz beobachtet. Jedenfalls theoretisch, in der Praxis werden die meisten deutschen Verfassungsschützer selbst der CDU nahe stehen. :evil:



Das Bundesverfassungsgericht wirkt tatsächlich manchmal wie ein Betäubungsmittel für das Volk. Ein demokratischer Diskurs zu bestimmten Themen ist ja überflüssig, wenn das Ergebnis bereits vom BVerfG als staatsrechtlich geboten ausgeurteilt wurde.

Ein höchstrichterliches Urteil ersetzt schließlich jede andere Art von Legitimität, jedenfalls nach deutschem Normalbürger - Verständnis. Sobald das BVerfG aber irgendetwas anders tut (z. B. das GG statt die politische Kaste zu vertreten), als den Politikern die Last der Verantwortung vor den Wählern abzunehmen, soll die ansonsten von der politischen Klasse gern an das Volk verteilte Droge auf einmal gefährlich sein.

Siehe auch:

Kolumne: Berliner Republik

Die peinlichen Watschen aus Karlsruhe

Berlin. Unsere Republik wäre eine andere, gäbe es das Verfassungsgericht in Karlsruhe nicht: Homoehe, Schwangerschaftsabbruch, Auslandseinsätze. Die Union erwägt nun, den Einfluss der Richter einzudämmen. Von Eva Quadbeck

(...)


http://www.rp-online.de/politik/deutschland/kolumnen/berliner-republik/die-peinlichen-watschen-aus-karlsruhe-aid-1.5030385
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Re: Verfassungsrichter und Parteibuchproporz

Beitragvon AlexRE » Mo 12. Feb 2018, 19:05

Jetzt passt den Verfassungsrichtern der aktuell ausgekungelte Proporz nicht mehr:

Verfassungsrichter-Wahl

Werden die Grünen aus­ge­b­remst?

(...)

Eigentlich dürfen die Grünen den Nachfolger von Michael Eichenberger für den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts vorschlagen. So eine Abmachung der Ministerpräsidenten der Länder von 2016. Doch nun regt sich Unmut in Karlsruhe. Viele der amtierenden Richter befürchten, dass die Grünen die traditionelle Balance zwischen den politischen Blöcken von Union und SPD durcheinander bringen.

(...)


https://www.lto.de/recht/justiz/j/wahl- ... nachfolge/

Auf dem Facebook - Profil von LTO zu diesem Artikel geschrieben:

>> Unabhängig davon hat das BVerfG schlicht kein - normiertes - Mitspracherecht bei der Proporzbestimmung.
Es bleibt ein fader Beigeschmack. <<

Der Proporz selbst hat einen faden Beigeschmack. Um als Verfassungsrichter vorgeschlagen zu werden, muss man den Parteibuchkarrieristen positiv aufgefallen sein.

Das ist dann der Fall, wenn man juristische Sachverhalte durch eine politisch-ideologische Brille betrachtet und entsprechend publiziert oder urteilt. Die Brille ist aber ein fachliches Defizit für einen (möglichst auch innerlich!) unabhängigen Richter.

Folglich ist eine fachliche Schwäche Voraussetzung für die Ernennung zum Verfassungsrichter.

Sorry - aber an der Stelle haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes schlicht und ergreifend Sch ... gebaut.
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