NPD

Hier können sich Mitwirkende von politischen Parteien äußern, die an dem Aktionsbündnis Verfassungsreferendum teilnehmen wollen.

Re: NPD

Beitragvon maxikatze » Di 17. Jan 2017, 20:09

Alex schrieb:
Da ist es schon klüger, man lässt sie sich weiterhin ungestraft öffentlich zur Wurst machen und weiß so immer, wo sie stecken
.

Da ist durchaus was dran.
Ich wünschte auch, es gäbe sie nicht. Aber besser sichtbar, als im Untergrund.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: NPD

Beitragvon maxikatze » Di 17. Jan 2017, 20:49

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Das sollten sich unsere Politiker, nebst ihrer Schnüffelorganisation Amadeu Antonio Stiftung, hinter die Ohren schreiben, bevor sie sich daran machen und glauben, Meinungsfreiheit einschränken zu dürfen.
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Re: NPD

Beitragvon Uel » Mi 18. Jan 2017, 11:59


Revidierter Text: wurde wie auch immer abgeschickt, :lol: :lol: :lol: , obwohl er gestern noch nicht fertig war!

Für mich ist das gestern ein Tag der riesigen Enttäuschung, hatte ich mir doch immer Hoffnungen gemacht, wenn die Alltagsjustiz unverständlich bis ungerecht erschien, dass wir im Notfall noch das Verfassungsgericht hätten. Ich dachte, da säße die Elite der deutschen Richterschaft und Kundige für Logik und auch Politik. How many times .... wieviel Enttäuschungen kann ein interessierter Bürger ertragen, bevor er "ist resigniert"?

Zumindest hat man in diesem Gericht die Quote von 50% Frauen erfüllt, hoffentlich täuscht unter den nachrückenden jüngeren Damen nicht der Eindruck der Qualitätshalbierung, zumal Minderheitsvoten in der Vergangenheit immer gute Tradition und Indizien des Ringens um eine qualitative Lösung waren (hier angeblich 0:8). Ich halte das "Schwarze Peter-Verschieben" mit dem Parteienfinanzierungsvorbehalt zurück an die Politik für kläglich, ist doch schon vorauszusehen, dass das bis zum EU-Gerichtshof wegen Diskriminierung einer Partei wahrscheinlich erfolgreich angegangen werden wird.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-01/bundesverfassungsgericht-lehnt-npd-verbot-ab

Wenn eine zwar als verfassungswidrig von den Richtern bezeichnete Partei nicht nach diesem Sachverhalt verboten wird, sondern man sie weiter gewähren lassen will, -nicht weil sie verfassungsgemäß- sondern weil sie gerade im Augenblick nicht groß und einflussreich genug ist, - welch eine Logik. Es ist eine Unverschämtheit und mangelnde Sorgfaltspflicht dem Wahlbürger gegenüber, dass er die Verfassungswidrigkeit mit seinen geringfügigen Mitteln selbst zu recherchieren hat und nicht sicher gehen kann, dass nur verfassungskonforme Parteien zu Wahlen antreten. Wenn die Richter ihr Richteramt wegen geglaubter Belanglosigkeit der Sache nicht ausüben, so wird sich jetzt jeder als Verfassungs-Detektor berufen fühlen und der Zustand inflationiert werden.

Ich bitte mal die Kundigen hier um Beispiele, in dem ein Gericht dem Angeklagten zugesagt hat, einen rechtswidrigen Zustand weiter betreiben zu lassen. Üblicher Weise geht man davon aus, dass bei geringfügigen Sachen (obwohl man streiten kann, ob das Ärgernis der NPD eine geringfügige Sache für Deutschland ist) auf die Strafe verzichtet werden kann, aber doch wohl meist bei Abstellen und niemals dem Weiterbetreiben einer abstellfähigen Ursache. Die Vorgehensweise der Bundesrichter wünschte ich mir bei so manchen unrelevanten aber extrem teuren Brandschutzdingen, dass bei Bagatellen nicht Rückbau, Umbau und Behebung sondern das "Nur-Ruhig-Weiter-So" stünde.



Liebe Grüße
von Uel

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Re: NPD

Beitragvon Uel » Mi 18. Jan 2017, 12:18

Das sehe ich nicht ganz so eng. Ein Parteiverbot ist das äußerste Mittel, mit dem sich ein demokratischer Rechtsstaat gegen Todfeinde verteidigen darf. Gegen völlig ungefährliche Feinde darf man sich aber auch als einzelne Person in normalen Notwehrsituationen nicht mit der größtmöglichen Gewaltentfaltung verteidigen, wenn man z. B. von einem kleinen Kind oder einem motorisch kaum noch koordinationsfähigen total Besoffenem angegriffen wird. Das wäre dann nicht erforderlich und damit keine rechtfertigende Notwehr.

Lieber Alex, die Analogie würde nur stimmig sein, wenn ich das Drangsaliertwerden des Kindes nicht, wie sanft auch immer, abstellen würde. Das Verfassungsgericht will dem Staat/Wahlbürger ja ÜBERHAUPT NICHT helfen, will ihn alleinlassen mit dem Problem, es geht allein um das WEITERMACHENLASSEN. Der Bundesgerichtshof ist vergleichbar mit dem Mann, der das Kind schreien lässt, und schnell in die andere Richtung schaut und sich verpieselt, hier als mentaler Feigling.

Außerdem würde ein Teil einer verbotenen NPD - Gefolgschaft in den rechtsterroristischen Untergrund gehen. Da ist es schon klüger, man lässt sie sich weiterhin ungestraft öffentlich zur Wurst machen und weiß so immer, wo sie stecken.


Dies hat Nichts mit Rechtstaatlichkeit sondern allein mit OPORTUNISTISCHEM TAKTIEREN zu tun.

Liebe Maxi, Deine Worte
Das sollten sich unsere Politiker, nebst ihrer Schnüffelorganisation Amadeu Antonio Stiftung, hinter die Ohren schreiben, bevor sie sich daran machen und glauben, Meinungsfreiheit einschränken zu dürfen.
treffen den Nagel auf den Kopf, die meinte ich mit:
Wenn die Richter ihr Richteramt wegen geglaubter Belanglosigkeit der Sache nicht ausüben, so wird sich jetzt jeder als Verfassungs-Detektor berufen fühlen und der Zustand inflationiert werden.

Wenn das Verfassungsgericht nicht als alleinige Instanz bereit ist, Verfassungsfeinde zu definieren und dann selbstverständlich zu sanktionieren, so begeben wir uns zurück in die Saalschutzzeit der 20-30er Jahre, wo jeder meinte eine Saalschutztruppe (SS) haben zu müssen um das politische Handeln der Andern, der Volkverräter zu verhindern.

Hier in MS war es schon soweit, dass selbsternannte Verfassungsdedektoren die AfD für verfassungsfeindlich erklärten und 2 Gastwirte durch gutgläubige Demonstranten bedrohten, die nacheinander Räumlichkeiten per Bewirtungsvertrag für Versammlungen bereitstellen wollten. Leute, die die AfD mal einfach so als verfassungsfeindlich beurteilten, nötigten also Unternehmer ihre Verträge zu verletzen. Ich schrieb dagegen damals, dass nur das Verfassungsgericht in Deutschland die Lizenz habe, Vereinigungen für verfassungswidrig zu erklären und niemals Privatpersonen oder NGOs. Das halte ich für den gesellschaftlichen und politischen Frieden für existenziell. Bin ich heute der politische Trottel?

Macht zukünftig die Amadeu Stiftung nun als privater Staatsschutz die Aufgabe, die das Gericht sich weigerte aus mentaler Feigheit auszufüllen? Professionelle Kenntnisse des Staatsschutzes konnte die Vorsitzende als Stasi-Spitzelin ja schon erwerben.
Liebe Grüße
von Uel

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Re: NPD

Beitragvon AlexRE » Mi 18. Jan 2017, 14:05

Uel hat geschrieben:und schnell in die andere Richtung schaut und sich verpieselt, hier als mentaler Feigling.


Das passt nicht mit dem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts zusammen, dass man verfassungsfeindlichen, aber wg. Schwäche nicht zu verbietenden Parteien die staatliche Parteienfinanzierung entziehen könne. So ein Tipp in Richtung Diskriminierung legaler Parteien ist schon eine ziemlich harte Ansage. Es sieht doch so aus, als ginge es dem Gericht in erster Linie darum, nicht Teile einer noch transparenten Szene in den terroristischen Untergrund zu treiben.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: NPD

Beitragvon Uel » Mi 18. Jan 2017, 15:44

Das passt nicht mit dem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts zusammen, dass man verfassungsfeindlichen, aber wg. Schwäche nicht zu verbietenden Parteien die staatliche Parteienfinanzierung entziehen könne. So ein Tipp in Richtung Diskriminierung legaler Parteien ist schon eine ziemlich harte Ansage. Es sieht doch so aus, als ginge es dem Gericht in erster Linie darum, nicht Teile einer noch transparenten Szene in den terroristischen Untergrund zu treiben.

Für mich passt das schon in eine Strategie: Selbst zu feige sein, hart und eventuell angreifbar zu erscheinen, als lieber durch Nichtstun den "Scharzen Peter" an den Absender zurück zu reichen mit einem unverbindlichen Hinweis versehen, was man in nachrangiger Linie so machen könnte. (unverbindlich deshalb, weil man wie schon gesagt nicht weiss, was der EU-Gerichtshof daraus machen könnte. Verstehen EU-Richter aus zig Rechtssystemen die Tricksereien und speziellen juristischen Befindlichkeiten deutscher Verfassungsrichter? Glaub ich nicht!)
Liebe Grüße
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Re: NPD

Beitragvon AlexRE » Fr 4. Aug 2017, 15:15

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Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: NPD

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Do 15. Feb 2018, 12:10

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zuhause bei der NPD und co. jetzt ist er in den bau gewandert wegen Vergewaltigung
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Re: NPD

Beitragvon maxikatze » Do 15. Feb 2018, 12:14

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
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zuhause bei der NPD und co. jetzt ist er in den bau gewandert wegen Vergewaltigung


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Re: NPD

Beitragvon Uel » Do 15. Feb 2018, 15:50

Nein, da gehört er nicht hin!

Bei den beklppten Sprüchen gehört er in die Psychiatrie, weil er da im Gegensatz zum "Bau" erst dann wieder herauskommt, wenn er ernsthaft an sich und seinen Einstellungen gearbeitet hat. Ansonsten kann er da im Gegensatz zum "Bau" ganz schön lange zum Wohle der Menschheit weggesperrt bleiben.


:!: :!:
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