1 x Schwarzfahren und 1 x Diebstahl
Dafür kommt man nicht ins Gefängnis.
Aber machen wir uns nichts vor, den Wenigsten stünde überhaupt Asyl zu. Von daher sehe ich kein Abschiebehindernis. Selbst Afghanistan hat behauptet, keinen Zurückgekehrten zu inhaftieren.
Es kann doch nun wirklich nicht sein, dass der EGMR, die Länder dazu verdonnert, Straftäter zu behalten. Ich erinnere zum wiederholten Mal an die Genfer Flüchtlingskonvention, Artikel 33: