icke hat geschrieben:"Alles für Deutschland" ist nicht irgendein Spruch, sondern DIE Losung der SA. Laut dem OLG Hamm (Februar 2006) ist das auch allgemein bekannt. Als Nazi und Geschichtslehrer fühlt man ganz sicher in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt, wenn man die bekanntesten Sprüche und Inhalte der SA nicht sagen darf.
Der Spitzenkandidat der AfD in Sachsen-Anhalt war Mitglied in einer FB-Gruppe, in der auf Bildern Pizzaschachteln mit Anna Frank und dem Schriftzug ofenfrisch verbreitet wurden. Vielleicht fühlt er sich ja auch in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt, wenn man solche Bilder nicht verbreiten soll. Natürlich mit der Ausnahme Frank durch Harald Hänisch auszutauschen. Dann würden Weidel und Meuthen sich empören, ihre Anhängerschaft ebenso.
Das Amtsgericht Hamm - Jugendrichter - hat den Angeklagten wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen (vorsätzlicher) Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten ohne Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. ....... eine Rede gehalten und diese mit dem Ausruf "Alles für Deutschland" beendet, wobei es sich, wie allgemein bekannt ist, um die Losung der SA, d.h. der Sturmabteilung im sogenannten Dritten Reich, handelt.
https://openjur.de/u/110702.html
Isoliert betrachtet ist das Urteil korrekt, im Abgleich mit Urteilen zu anderen Gewalttaten, nach denen die Täter sich im Gerichtssaal großkotzig aufführen und die Opfer verhöhnen, dokumentiert es aber auch einen permanenten Justizskandal, weil diese absolut richtige und zwingende Begründung dafür, eine Srafaussetzung zur Bewährung abzulehnen",
(...)
Eine Strafaussetzung zur Bewährung verbietet sich, weil der Angeklagte ganz offensichtlich keine Gewähr dafür bietet, dass die bloße Verurteilung ihm zur Warnung dient. Vielmehr hat der Angeklagte durch entsprechende Bemerkungen in der Hauptverhandlung erkennen lassen, dass er sich auch weiterhin stark für das von ihm vertretene Gedankengut engagieren wird, auch öffentlich auftreten wird, so dass mit Wiederholungen solcher oder ähnlicher Taten zu rechnen ist."
(...)
... überall dort fehlt, wo sie hingehören würde, aber mangels politischem Anlass wie dem "Kampf gegen rechts" regelmäßig "übersehen" wird, weil das Recht auf Leben und Gesundheit sowie die Menschwürde der Opfer sonstiger Gewalttaten ja keine so konsequente Verteidigung der Rechtsordnung erfordert wie die Einbindung der Justiz in den politischen Meinungskampf.