Einen aussagekräftigeren Zeitpunkt hätten die Blockparteien für diese Provokation nicht wählen können. Die Wahlverlierer ignorieren den Wählerwillen zum wiederholtem Mal und kompensieren die Mindereinnahmen einfach mit einem erneutem Griff in die Kasse. Der Facharbeiter in diesem Land schufftet sich bei über 40 Prozent Abzügen in die Altersarmut um dieses Schmarotzertum zu finanzieren.
Die im Schutze der WM in rasanter Geschwindigkeit von den Parteien CDU/CSU und SPD durchgepeitschte Änderung des Parteiengesetzes, bei der sich die Parteien einen gehörigen Schluck aus der Steuerpulle gönnen (Aufstockung um 25 Millionen Euro auf jetzt insgesamt 190 Millionen Euro), wurde namentich abgestimmt. Man kann auf der Seite des Deutschen Bundestages ganz oben rechts seine Postleitzahl oder sein Bundesland eingeben und erfahren, welcher Abgeordneter wie abgestimmt hat.
http://www.bundestag.de/parlament/plenu ... ung?id=525 Wenn die Erhöhung der Parteienfinanzierung um 15 Prozent durch digitale Mehrausgaben entstehen, wie wurde der erhöhte Bedarf errechnet und warum wurde die Modellberechnung weder im Gesetzentwurf noch in der anschließenden Bundestagsdebatte vorgestellt? Warum fand bezüglich der Erhöhung keine öffentliche Diskussion mit den anderen Parteien noch mit Sicherheitsbehörden, Ministerpräsidenten, Ministerien oder der Öffentlichkeit statt, da doch die Behörden ebenfalls den zusätzlichen Bedarf haben werden? Wie hoch sind die einmaligen Anschaffungskosten für gehobene Hard- und Software, Abschirmungsprogramme, interne Suchmaschinen wie Intella, verschlüsselte Kommunikationskanäle, Fortbildung für Mitarbeiter? Werden diese staatlichen Ausgaben für die Parteien wieder gekürzt, sobald die Anschaffungskosten finanziert wurden?
Warum vergingen von der Vorstellung des Gesetzesentwurfes bis zur Verabschiedung gerade mal neun Tage? Sonst dauert dieser Weg fast immer länger, da die Parteien die Entwürfe lesen müssen, Sachverständige berufen können, die die Entwürfe erstmal lesen müssen, rechtliche Beurteilungen abgeben können, die dann ihrerseits wieder zur Kenntnis genommen werden müssen.