Uel hat geschrieben:
Ich habe es ja nicht geglaubt,
dass so viele Politiker so korrupt sind, dass sie einen so trickreichen Weg nutzen müssen, um das Grundgesetz als Schmierpapier für Tagesprobleme zu mißbrauchen.
Anstatt ehrlich zu sein und das Grundgesetz von der volkswirtschaftlich bescheuerten Schuldenbremse zu säubern, weil man zukünftige Politiker unter Generalverdacht stellt und für genauso unfähig hält, wie man selbst ist.
Moin Uel
Das Urteil des BVerfG sehe ich sehr kritisch. Steinmeier hat Ende letzten Jahres den Bundestag aufgelöst. Von daher hätte meiner Meinung keine Entscheidung dieser Tragweite vom Parlament getroffen werden dürfen.
Ich bin auch wieder über das Abstimmungsresultat erstaunt. Ganz wie in der Volkskammer der DDR ... kaum abweichende Meinungen. Gitta Connemann beispielsweise, äußerte sich, dass sie diese Entscheidung mit Bauchschmerzen getroffen hat. Also hat sie nicht nach ihrem Gewissen entschieden, sondern auf Druck? Ich wage die These, dass es mehreren Parlamentariern so ergangen ist und dass mit Wackelkandidaten zuvor ein "Gespräch" stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang passen vorherige interne "Probeabstimmungen" genau ins Bild. Das ist nichts anderes als Fraktionszwang und der verstößt gegen den GG-Artikel 38.
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Art. 38 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. <<