von Uel » Fr 14. Mai 2010, 14:28
..ich zitiere mich mal selbst, weil wir dies Thema schon mal hatten, ...und ich nicht zu einer gegenteiligen Position, wie z.B. Alex, Santo, BGH ect überzeugt wurde, ich vertrete also weiterhin auch die Position des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
von Uel: 20.12.2009 16:50: RE: Das Neueste S.31
Genauso gut wie ein Mensch, der kein Autokonstrukteur ist, durchaus die Qualität eines Autos beurteilen kann, genauso kann ein Laie das Endprodukt der Juristerei, die Gerechtigkeit beurteilen, der Weg dorthin ist für den Normalbürger zu Recht völlig uninteressant.
Juristen mögen aus taktischen Gründen ja 10 000 Begriffe für Sicherungsverwahrung erfinden, für den Täter und die Bevölkerung ist und bleibt es Strafe. Der lebt ja nicht in einem Luxushotel unter Hausarrest sondern sitzt weiterhin in seiner schäbigen Zelle. Wenn es anders sein sollte, so lasse ich mich gern eines Besseren belehren.
In dem hier verhandelten Fall hat der Täter >>>noch nicht einmal jemanden umgebracht<<<, wenn ich die Pressemitteilungen richtig gedeutet habe, und er soll also event. lebenslänglich eingesperrt bleiben, wohingegen Mörder nach 10 -15 Jahren wieder auf die Allgemeinheit losgelassen werden. Ein merkwürdiges Gerechtigkeitsverständnis, was uns da Juristen zumuten. Ich dachte es geht da zugunsten des Angeklagten im Zweifelfall bei der guten alten Justitia.
Das besonders in einer Zeit, da gerade Psychologen mit Gefälligkeitsgutachten überführt wurden, Gefängniswärter offenbar gekauft werden können und wir bei der Entmündigung von alten Menschen durch staatliche Stellen die absonderlichsten Horrorgeschichten von der Presse berichtet bekommen. Letzte Woche wurde gerade in den USA der Weltrekord für das längste Einsperren von Unschuldigen >>verbessert<<. Gerade mal 20 Jahre ist erst das willkürliche Einsperren und Zumessen von Haftbedingungen auf deutschem Boden vorbei und wir erlauben uns wieder Laxheiten beim Einsperren von Menschen?
Nur ein ordentliches Gericht darf die Macht haben, die Freiheit zu entziehen und es hat dann die kompletten Bedingungen der Strafe am Ende des jeweiligen Verfahrens zu verkünden. Mit nachlegen und doppelt bestrafen ist dann später Nichts mehr.
Nur dieses Gericht darf später eine Sicherheitsverwahrung aussprechen, aber nur wenn es sie vorher als Teil der Strafe in Aussicht gestellt hat. Und es hat die Objektivität und Professionalität der dann Beteiligten auch zu überprüfen. Denn einfache Querulanten und Sturköppe sind schon immer die Lieblingsopfer der Gefangenenbürokratie gewesen, wohingegen sich smarte, anpassungsfähige Täuscher auch dort schnell einen >>gewissen Respekt<< erwerben.
Wenn deutsche Richter Jahrzehnte lang Fehler aus Laxheit gemacht haben, wenn Bundesverfassungsrichter die Folgen ihrer Lebensperspektivtheorie für Mörder nicht schlüssig hinsichtlich der Auswirkungen des Bevölkerungsschutzes durchdacht haben, dann kann man doch nicht dafür das europäische Menschenrechtsgericht haftbar machen. Der deutsche Eiertanz entsteht doch nur, weil man angeblich wegen der Lebensperspektive nicht >>echt lebenslang<< einsperren kann. Wenn man ein Wort im Sinne von Neusprech verwendet und sich was in die Tasche lügt, muss man sich nicht wundern, wenn irgendwann die Rechnung präsentiert wird. Dann muss man selbst Schwerverbrechern Schadensersatz leisten.
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Man sollte sich auch nicht der Illusion hingeben, man könne Bewertungskriterien entwickeln und Fachpersonal heranbilden, die die Zukunftsdeuterei ausreichend sicher leisten könnten, es bleiben immer reichliche Risiken, fragt sich nur, wer die verantworten will. Da könnte man mal Qualitätsmanagement einführen, Richter die xy Rückfall(r)taten wegen ungeeigneter Verurteilungen zu verantworten haben werden finanziell und beruflich zurückgestuft.
Im übrigen halte ich das auch für ein unzulässiges Delegieren von Verantwortung der Richterschaft auf ihre Nachfolger. Wenn die Richterschaft meint, brutalste Straftäter wieder auf die Gesellschaft zwecks deren Selbstverwirklichung loszulassen, so sollten sie auch dafür Verantwortung übernehmen und sich nicht hinter Psychologen, Therapeuten ect. verstecken.
Das Einzige, an dem man sich sicher orientieren kann ist die Tat. Ihre Schwere muss mit dem Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit abgewogen werden. Ein Gericht kann doch nicht mit Hilfe der Krücke Sicherungsverwahrung die Entscheidung auf die Zukunft vertagen.
Liebe Grüße
von Uel
Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!