Das Bundesverfassungsgericht hat der Vefassungsbeschwerde einer von Sklaverei bedrohten Asylbewerberin stattgegeben:
Substantiierter Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat löst gerichtlichen Aufklärungsbedarf aus(...)
Die Beschwerdeführerin ist Mauretanierin und gehört dem Volk der Peul an. Sie gelangte 2016 in die Bundesrepublik Deutschland und stellte einen Asylantrag. In der persönlichen Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) gab sie an, einem „Sklavenstamm“ anzugehören, keine Schulbildung zu haben und als Kind an ihre Tante „verschenkt“ worden zu sein. Das Bundesamt lehnte den Asylantrag ab, stellte fest, dass Abschiebungsverbote nicht vorlägen und drohte der Beschwerdeführerin die Abschiebung nach Mauretanien an.
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https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 0-089.htmlIch finde es schon ewas befremdlich, dass von Sklavenjägern verfolgte Menschen bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen müssen, während junge Männer aus Eritrea nur wegen der unklaren Dauer der dortigen Wehrpflicht wie selbstverständlich Asyl erhalten.
Wirklich ärgerlich ist die bei manchen Verwaltungsgerichten eingerissene Ableugnung tatsächlich vorhandener handfester Asylgründe aber im Vergleich zu der regelmäßigen Duldung krimineller Flüchtlinge ohne Asylanspruch.
Da wird deutlich, dass in dem politischen Hintergrundprogramm der unkontrollierten Zuwanderung alles Mögliche eine Rolle spielt, aber nicht die Menschenrechte der Betroffenen.