Neue Gesetze
Verfasst: Mi 13. Mai 2015, 13:56
Vom nächsten Monat an gilt im deutschen Maklerrecht das Bestellerprinzip:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/maklervermittlung-n-bestellerprinzip-ab-dem-01-06-2015
Eher ist die bisherige Rechtslage verfassungswidrig, weil der Staat nach altem Maklerrecht Verträge zu Lasten Dritter erlaubt und durchsetzt. Darin kann man durchaus eine Verletzung des Schutzbereiches des Art. 2 GG sehen (Privatautonomie / negative Vertragsfreiheit).
Vom 01.06.2015 an gilt: Wer bei Wohnungsvermietungen den Makler beauftragt, muß ihn grundsätzlich bezahlen. Der Maklerverband IVD hält das Gesetz für verfassungswidrig.
(...)
Der Immobilienverband Deutschland hält das Gesetz jedenfalls für verfassungswidrig, da in ungerechtfertigter Weise in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bzw. die Berufsfreiheit der Makler eingegriffen werde. Das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ ist jedoch im Wirtschaftsleben vollkommen üblich. Insofern bleibt abzuwarten, ob eine solche Verfassungsbeschwerde überhaupt zur Entscheidung angenommen wird, bzw. wie diese Entscheidung ausfiele.
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/maklervermittlung-n-bestellerprinzip-ab-dem-01-06-2015
Eher ist die bisherige Rechtslage verfassungswidrig, weil der Staat nach altem Maklerrecht Verträge zu Lasten Dritter erlaubt und durchsetzt. Darin kann man durchaus eine Verletzung des Schutzbereiches des Art. 2 GG sehen (Privatautonomie / negative Vertragsfreiheit).