Aktuelles:_Thema_des Tages

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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Mo 31. Mai 2010, 12:08

Mein "Lieblingspolitiker" hat Lena und Stefan Raab für das Bundesverdienskreuz vorgeschlagen:

"Stefan Raab und Lena haben zusammen den Grand Prix gerettet und Deutschland einzigartig präsentiert“, sagte der Vorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder, der „Bild“-Zeitung vom Montag. Er schlage beide deshalb dem Bundespräsidenten Horst Köhler für die Auszeichnung vor.


Quelle: http://www.focus.de/panorama/boulevard/lena-meyer-landrut-politiker-fuer-bundesverdienstkreuz_aid_514009.html

Kein Wunder, dass die beiden jungen Leute ihm symphatisch sind - kerngesund, Steuersitz in Deutschland und brauchen garantiert keine künstlichen Hüftgelenke.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Mo 31. Mai 2010, 13:50

Berlin - "Ich erkläre meinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten", sagte Horst Köhler am Montag in Berlin. Der Bundespräsident begründete seine Entscheidung mit der Kritik an seinen Äußerungen in Zusammenhang mit dem Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr.


Quelle: spiegel.de

Diese Entscheidung überrascht mich. Ich meine, dass man jetzt ernsthaft das Thema "Direktwahl des Bundespräsidenten" auf die politische Tagesordnung setzen sollte.

Weitere Alternativen (Direktwahl der Bundesversammlung) sind auf der Hauptseite von Grundgesetz Aktiv beschrieben:

Grundgesetz Aktiv

Auszug:

1. Das angestrebte Ziel kann nur mit einer deutlich verbesserten Gewaltenteilung erreicht werden. Wir wollen den bisherigen Bundespräsidenten und den Bundesverfassungsrichtern keine Vorwürfe machen. Jedoch ist nach übereinstimmender Auffassung aller Mitwirkenden die Besetzung dieser Ämter ausschließlich durch Übereinkunft der eingangs genannten kleinen Personengruppe führender Parteipolitiker unakzeptabel. Dazu sind entgegen der heutigen Regelungen, dass der Bundespräsident auf einer von der vorbezeichneten kleinen Gruppe von Parteipolitikern besetzten Bundesversammlung gewählt wird und die Verfassungsrichter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat bestimmt werden, sowohl der Bundespräsident als auch die Verfassungsrichter auf einem demokratischerem Wege als bisher zu wählen. Wie dies genau zu erfolgen hat, wird auf der Gründungsversammlung der künftigen Partei beschlossen werden. Vor der letzten Überarbeitung dieser Seite war nur folgender Vorschlag hier veröffentlicht:

Künftig soll eine völlig neu in der Verfassung zu verankernde Bundesversammlung direkt vom Volk gewählt werden und sowohl den Bundespräsidenten als auch die Verfassungsrichter bestimmen. Da diese Aufgabe nur wenig Zeit in Anspruch nimmt, können auch solche Personen für einen Sitz in der Bundesversammlung kandidieren, die parteilos und keine Berufspolitiker sind. Es kommt nur darauf an, im jeweiligen Wahlkreis ein besonders hohes Ansehen bei der örtlichen Bevölkerung zu genießen.


Ich habe dazu einen gesonderten thread eingerichtet: Bundespräsident Köhler zurückgetreten
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon Santo » Di 1. Jun 2010, 14:20

Nachlese zum Rücktritt Köhlers vom Amt des Bundespräsidenten

Aus persönlicher Sicht mag die Entscheidung verständlich sein. Warum sollte er sich die Nerven und damit seine Gesundheit durch intelligenzgeforderte Politiker und Journalisten ruinieren lassen? Als ehemaligem Chef des Internationalen Währungsfonds hätte man aber eigentlich etwas mehr Rückrat von ihm erwarten können. Die Mentalität, "was kümmert es den Baum wenn ein Hund ihn anpinkelt" hätte er da eigentlich lernen müssen. Das spricht zumindest ansatzweise dafür, dass an dem Rücktritt etwas oberfaul sein könnte. Möglicherweise wurde er anderweitig unter Druck gesetzt...

Im übrigen sind wir hier wieder beim Grundproblem der mangelnden Konsequenz in diesem Land, denn was ist bitte mit den Verleumdern, bzw. denen, die sich wenigstens der üblen Nachrede ihm gegenüber schuldig gemacht haben könnten. Höchstwahrscheinlich gibt's wieder keine Konsequenzen.

Politisch war dies in Anbetracht der aktuell prekären Situation dieses Landes sicherlich die schlechteste Entscheidung seines Lebens.

Für mich bleiben mehr offene Fragen als Antworten nach dem Rücktritt zurück...
Festzuhalten bleibt, dass der Rücktritt angeblich gerade aus den Gründen erfolgte, die einen Rücktritt eigentlich ausschließen müssten. Gerade weil er von einigen teilweise unter der Gürtellinie attackiert and angefeindet wurde hätte er nicht zurücktreten dürfen, denn nun hat er genau diesen Intelligenzgeforderten den Raum und damit den Sieg überlassen... Um solchen "Chargen" Einhalt zu gebieten gibt es nur einen Weg, der da heißt, ihnen auf keinen Fall das geben, was sie wollen.

Möglicherweise hätte ja in wenigen Wochen unter Vorgabe gesundheitlicher Gründe, die man ihm zwar auch nicht abgenommen hätte, aber dann ohne den Makel seinen Gegnern das Spielfeld überlassen zu haben zurücktreten können. Das wäre intelligenter gewesen...
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Aktuelles:_Thema_des Tages: Sicherungsverwahrung

Beitragvon Santo » Di 1. Jun 2010, 14:46

Und es geht doch...
Kaum zu glauben, aber ein Senat eines deutschen Obergerichts, genau des Oberlandesgerichts Celle, welches in Insider-Kreisen schon des öfteren für "unbequeme" Urteile bekannt ist, stellt sich gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschnrechte zur Sicherungsverwahrung:

Urteilsveröffentlichung vom 26.05.2010

http://www.bild.de/BILD/regional/hannov ... hrung.html
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Di 1. Jun 2010, 17:54



Das Zitat aus den Gründen ist etwas dünn:

Das Gericht in Celle urteilte nun, dass die Auslegung des EMGR dem deutschen Gesetzgeber widerspreche und nicht zur Entlassung zwinge.


Ob diese Rechtsauffassung in dem mir nicht bekannten Urteil noch näher erläutert wird oder nicht, sie wird m. E. vor dem BGH keinen Bestand haben.

Bei der europäischen Menschenrechtskonvention handelt es sich um einen multilateralen Vertrag, dessen Einhaltung der EuGHMR zu überwachen hat. Die Pflicht zur Einhaltung solcher Verträge ist wiederum nationales Recht, Art. 25 GG. Das Grundgesetz aber ist den Vorschriften zur Sicherungsverwahrung eindeutig in der Normenhierarchie übergeordnet.

Interessant wäre dieses Urteil des OLG Celle nur dann, wenn in der Begründung stünde, dass die Auslegung des EuGHMR dem deutschen Verfassungsgesetzgeber bzw. dem GG widerspräche.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » So 6. Jun 2010, 14:02

Sieh an, ein grundehrlicher Berufspolitiker:

"Mit Wulff, von der Leyen, Lammert und Schäuble standen von Anfang an nur CDU-Parteisoldaten zur Auswahl", kritisierte Thüringens FDP-Generalsekretär Patrick Kurth im SPIEGEL die Kandidatenkür. "Die Parteiführung muss deutlich machen, welche strategischen Vorteile die Kür Wulffs für uns bringt." Sein Landesverband habe noch nicht entschieden, ob er Wulff oder den Gegenkandidaten Joachim Gauck unterstütze. In Sachsen sieht man es ähnlich.


Quelle: spiegel.de

Maßgeblich für die Wahl des Bundespräsidenten sind also parteistrategische Gesichtspunkte und nicht etwa die Geeignetheit der Kandidaten als das ganze Volk repräsentierendes Staatsoberhaupt.

Fragt sich nur, ob solche öffentlichen Äusserungen auf wirkliche Wahrheitsliebe oder auf den Verlust jedweden Unrechtsbewusstseins in Verfassungsfragen zurückzuführen sind.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Do 10. Jun 2010, 13:53

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Beschluss die Hürden für die Durchsuchung von Demonstranten und damit für die Gefahrenabwehr duch die Polizei erhöht.

Die Polizei darf Teilnehmer einer Demonstration nur dann durchsuchen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr bestehen. Bloße Verdachtsmomente reichten nicht aus, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss.

(...)

Eine Durchsuchung sei „geeignet, einschüchternde, diskriminierende Wirkung zu entfalten“, so das Gericht. Deshalb sie eine Gefahrenprognose aufgrund konkreter Anhaltspunkte erforderlich.


Quellen:

focus.de

bundesverfassungsgericht.de

Dass die "üblichen Verdächtigen" - politisch rechts und links des demokratischen Spektrums anzusiedelnde Demonstranten - mittels einer Durchsuchung auf Waffen eingeschüchtert werden könnten, halte ich für nachgerade lebensfremd. Eine Diskriminierung läge nur vor, wenn Demonstranten durchsucht würden und Gegendemonstranten nicht oder umgekehrt.

Es bleibt nur zu hoffen, dass die so erweiterten Spielräume für besonders gefährliche politische Extremisten nicht gezielt ausgenutzt werden und so für Leben und Gesundheit der Teilnehmer von Demonstrationen, Polizeibeamten und unbeteiligte Dritten künftig höhere Risken entstehen.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon DJ_rainbow » Do 10. Jun 2010, 14:12

Das sehe ich etwas anders.

Im Text der Entscheidung heißt es weiter:

"Der Umstand, dass bei der von dem Beschwerdeführer veranstalteten Versammlung Störungen der öffentlichen Sicherheit durch gewaltbereite linke Gegendemonstranten zu befürchten waren, hätte den zuständigen Behörden Anlass sein müssen, zuvörderst gegen die angekündigten Gegendemonstrationen Maßnahmen zu ergreifen. Das durch gewaltbereite Gegendemonstranten drohende Gefahrenpotential ist der von dem Beschwerdeführer veranstalteten Versammlung nicht zurechenbar."

Bedeutet nach meinem laienhaften Rechtsverständnis: Derjenige, der eine Versammlung anmeldet und abhält, steht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit und muss sich Aktionen / Gefahrenpotential von Gegendemonstranten nicht zurechnen lassen. Im Gegenteil - die Staatsmacht ist gefordert, die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und die angemeldete Versammlung zu schützen. Sie hat zuerst Maßnahmen gegen die Gegendemonstranten zu ergreifen, bevor sie ggf. eine Versammlung untersagen / auflösen oder die Teilnehmer der angemeldeten Veranstaltung drangsalieren darf.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon AlexRE » Do 10. Jun 2010, 14:23

DJ_rainbow hat geschrieben:Bedeutet nach meinem laienhaften Rechtsverständnis: Derjenige, der eine Versammlung anmeldet und abhält, steht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit und muss sich Aktionen / Gefahrenpotential von Gegendemonstranten nicht zurechnen lassen. Im Gegenteil - die Staatsmacht ist gefordert, die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und die angemeldete Versammlung zu schützen. Sie hat zuerst Maßnahmen gegen die Gegendemonstranten zu ergreifen, bevor sie ggf. eine Versammlung untersagen / auflösen oder die Teilnehmer der angemeldeten Veranstaltung drangsalieren darf.


Insoweit finde ich die Entscheidung auch richtig, es ist allerdings der zweite rechtliche Gesichtspunkt, unter dem im konkreten Fall entschieden wurde. Der erste Teil der Begründung schränkt unabhängig davon die Polizei gegenüber allen potentiell gewalttätigen Demonstranten ein.
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Re: Aktuelles:_Thema_des Tages

Beitragvon DJ_rainbow » Do 10. Jun 2010, 14:26

Was ich aber durchaus richtig finde - Polizei-Willkür aufgrund von Hörensagen muss nicht sein.
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