Uel hat geschrieben:Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass "Nicht Thema" äußerst eng ausgelegt wird und dem Zensor oftmals nicht einmal alle Stichworte des Einleitungstextes zum jeweiligen Tagesgesprächs erinnerlich sind.
Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz ist so angelegt, dass die Zensoren im Zweifel immer gegen die Meinungsfreiheit entscheiden
müssen.
Heute auf Facebook zu einer dortigen Sperrung eines Teilnehmers (der relativ vernünftig ist, jedenfalls kein Hetzer) für 30 Tage geschrieben:
>> Nico ist für 30 Tage gesperrt, ich rate jedem Gesetzlich dagegen vor zu gehen, wenn es jemanden auch betrifft! <<
"Gesetzlich dagegen vorzugehen" … Kann man machen, Facebook verliert ja auch am laufenden Band Prozesse wegen grob unverhältnismäßiger Löschungen von Beiträgen und Sperrungen von Teilnehmern. Damit gesellt man sich dann zu einer mikroskopisch kleinen Minderheit, die bereit ist, wegen eines kurzen Textes im Netz einen Anwalt anzuheuern.
Die wenigen Leute können die durch das Netzwerkdurchsuchungsgesetz beschädigte Meinungsfreiheit aller aber nicht reparieren. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Konstrukteure des Gesetzes das genau so im Sinn hatten.
Facebook kann unmöglich 100.000 Fachanwälte für Medienrecht anheuern, die die Beiträge von 1,5 Milliarden Usern checken. Also müssen sie Hilfskräfte anheuern, die keine juristisch saubere Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen können und zur Meidung hoher Bußgelder gegen Facebook (der Betreiber haftet ja jetzt voll für jeden einzelnen Beitrag der User) beim leisesten Zweifel an der Legalität eines Beitrags IMMER gegen die Meinungsfreiheit zu entscheiden angehalten werden.
Übrigens handelt es sich bei den Konstrukteuren des Gesetzes nicht um die Gesamtheit der das Volk vertretenden Abgeordneten. Die meisten haben sich für das Thema gar nicht so sehr interessiert:
https://www.presseportal.de/pm/133833/4493188