Das ist einmal ein mutiger Richter, so etwas lese ich gerne:
Ein Wachmann klaut einer Bank 107 600 Euro, brennt mit der Kohle durch und verzockt seine Beute komplett im Kasino – das riecht nach Knast! Doch ein Hamburger Amtsrichter lässt den dreisten Dieb mit einer kleinen Bewährungsstrafe laufen.(...)
Der Staatsanwalt forderte immerhin ein Jahr und 8 Monate Knast – doch Richter Björn Jönsson setzte die Strafe zur Bewährung aus. In seiner Urteilsbegründung sagt er: „Wenn ich mir angucke, dass Manager Schäden in Millionenhöhe verursachen und frei herumlaufen, sehe ich nicht ein, warum ich dann auf den kleinen Mann einhauen soll.“
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So werden sie von
Fahndern gejagtDabei kann der arbeitslose Angeklagte (Hauptschulabschluss, keine Ausbildung) das Geld wohl niemals zurückzahlen.
BILD fragte Strafverteidiger Ladislav Anisic (53, Hamburg). Er wundert sich: „Wegen der Höhe des Schadens und des kompletten Verlustes des Geldes wäre eine deutlich höhere Strafe auch vertretbar gewesen.“
Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie in Berufung geht.Quelle:
http://www.bild.de/BILD/news/2009/05/19/justiz-skandal/richter-laesst-raeuber-laufen.htmlDazu habe ich bei politikforen.net geschrieben:
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Das ist ja ein toller Strafverteidiger, so lange der Staatsanwalt noch die Berufung prüft, sollte er lieber die Klappe halten oder die Entscheidung des Gerichts mit Argumenten untermauern und loben.
Die Entscheidung selbst ist ohne weiteres durch die Unabhängigkeit des Richters gedeckt, der ist nur an das Gesetz gebunden und - jedenfalls in Deutschland - nicht an eine andere Rechtspraxis der Obergerichte.
Die Logik des Richters ist mir übrigens in einem Verfahren betr. unerlaubten Waffenbesitzes schon einmal begegnet. Ein Bekannter - ein Waffenfreak - konnte sich nicht verkneifen, über die auf seiner WBK eingetragenen Waffen hinaus noch ein paar (3) illegal dazuzukaufen. Der Prozess war während des Golfkrieges 1990/91, der Richter hat das Verfahren nach 153 a StPO (gegen Bussgeld) eingestellt und darauf verwiesen, dass eine Vorstrafe für einen für Menschen harmlosen Waffenfreak in Zeiten öffentlichen staatlichen Tötens im großen Maßstab völlig unangemessen sei. Der Staatsanwalt hat auch zugestimmt.
Der Gleichheitsgrundsatz hat allerdings innerhalb des Unrechts keinerlei Wirkungskraft, das muss man an der Stelle hinzufügen. Kein Krimineller kann sich darauf berufen, dass ein gleichartiger Krimineller nicht verfolgt wurde.
Der Richter kann aber ohne weiteres auf das öffentliche Interesse an einer einheitlichen Rechtsprechung verweisen, wenn er sich an den Bewährungsstrafen für die Grosskopferten orientiert, auch wenn das ganz andere Hintergründe hat als eine mildere Rechtsprechung, das sind natürlich Privilegien für VIP`s mit politischen connections. Das muss er aber natürlich nicht ins Urteil schreiben, wie dieses Urteil gemeint ist - als politische Demonstration - weiss ohnehin jeder, beweisen kann man das dem Richter allerdings nicht...
Ich finde das gut