http://www.stern.de/wirtschaft/news/win ... 82426.html
So ist das bei den Reichen und Schönen.Diese Maßlosigkeit stinkt zum Himmel, schlimmer als jeder Diesel.Das einzig gute,die Koi-Heizanlage ist der blanke Tierschutz.

Staber hat geschrieben:Der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn hat in einer Luxusvilla zur Miete gewohnt - und musste lediglich fünf Euro pro Quadratmeter zahlen. Sein Vermieter war die Volkswagen Immobilien GmbH - eine Tochterfirma seines Arbeitgebers.
http://www.stern.de/wirtschaft/news/win ... 82426.html
So ist das bei den Reichen und Schönen.Diese Maßlosigkeit stinkt zum Himmel, schlimmer als jeder Diesel.Das einzig gute,die Koi-Heizanlage ist der blanke Tierschutz.
Die "Bild"-Zeitung hatte vergangene Woche berichtet, Winterkorn bekomme seit Jahresbeginn eine Betriebsrente von mehr als 3000 Euro pro Tag.
Irgendwann wird selbst den treudoofen Deutschen der Geduldsfaden reißen ...
§ 266 Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
AlexRE hat geschrieben:"Vertrag ist Vertrag" passt bei einer Aktiengesellschaft schon deshalb nicht so ganz, weil die den Vertrag mit dem Manager verantwortenden Mehrheitsgesellschafter auf die Rechte der überstimmten Minderheit der Aktionäre Rücksicht nehmen müssen. Das gilt erst recht, wenn die öffentliche Hand der größte Aktionär ist und letztendlich Politiker - Seilschaften Verträge mit Manager - Seilschaften Verträge zu Lasten der Allgemeinheit und der Aktionärsgemeinschaft schließén. Da wird`s dann irgendwann strafrechtlich interessant ...§ 266 Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
https://dejure.org/gesetze/StGB/266.html
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