maxikatze hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Bis in die 60er Jahre brauchten Frauen noch die Erlaubnis ihres Ehemannes, um einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Ohne den "Gender - Kram" wäre das heute noch so.
Das bezweifle ich aber ganz stark. Denn lange vor diesem Begriff wurde der Artikel 3 ins GG geschrieben. Den kennst Du bestimmt auswendig.
Und dafür hat sich jemand ganz anders stark gemacht und nicht dieser Gender-Kram im Westen, der heutzutage übers Ziel hinausschiesst.
Im Osten brauchte keine Frau zu keiner Zeit ihren Mann um Erlaubnis bitten, ob sie arbeiten gehen durfte. Das war unvorstellbar.
Der farblich markierte Satz ist mit dem Grundgesetz im Jahre 1949 in Kraft getreten:
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
http://dejure.org/gesetze/GG/3.htmlDas BGB wurde an diese Verfassungsrechtslage aber erst im Nachgang der politischen Kämpfe der 1968er Jahre angepasst:
(...)
1958 bis 1977 lautete § 1356 BGB Absatz 1: „[1] Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. [2] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“[3]
Bis 1957 durften Frauen ohne Zustimmung ihres Ehemannes kein eigenes Konto eröffnen.
(...)
http://de.wikipedia.org/wiki/FrauenarbeitWenn man seine Rechte nicht mit Nachdruck einfordert, stehen sie nur auf dem Papier. Das ist mit allen Rechten so, auch mit Verfassungsrechten.