Staber hat geschrieben:Viele Unschuldige (die dann ermordet werden) zu opfern um wenige Schuldige zu schonen, ist in meinen Augen schlichtweg unmoralisch. Dafür gibt es auch einen schönen lateinischen Spruch, den ich sehr schätze:
Bonis nocet, qui malis parcit (den Guten schadet, wer die Bösen schont).
MfG
In diesem Zusammenhang kollidiert der Spruch aber mit einem bekannteren anderen lateinischen Spruch, den ich sehr schätze: "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten).
Abgesehen davon rechtfertigt der Schutz möglicher zukünftiger Opfer für sich alleine genommen nicht die Todesstrafe. Dafür reichen Freiheitsstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung. Im Gegensatz zur Todesstrafe ermöglichen die auch eine Entschädigung eines unschuldig Verurteilten. Freisprüche nach Wiederaufnahmeverfahren sind zwar selten, kommen aber auch in Deutschland immer wieder vor.