In einer Facebook - Gruppe der Sicherheitsbranche gesehen und kommentiert:
>> Schadenersatzklage in 3... 2... 1... <<
Ich mag die Bildzeitung zwar nicht, aber hier ist sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Die Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist nur dann eindeutig rechtswidrig, wenn der Privat- oder gar Intimbereich betroffen ist. Soweit die Szene sich in der Öffentlichkeit abspielt und berufliche statt private Angelegenheiten das Thema sind, müssen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen mit dem Informationsinteresse der Allgemeinheit abgewogen werden.
Das Ergebnis dieser Äbwägung fällt hier eindeutig zugunsten der Zeitung aus. Dass in der Sicherheitsbranche wichtige Gesetze total missachtet werden (ein wegen Raubes Vorbestrafter darf selbstverständlich von Gesetzes wegen keinen Geldtransporter fahren), geht die Öffentlichkeit sehr viel an.
Siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%B6tz_Decker