Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
So so, die Einflussnahme des Justizministers ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz:
Rechtliche Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof
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Der Generalbundesanwalt, die Bundesanwälte, die Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof sind auf Lebenszeit berufene Beamte. Für sie gelten die allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätze und Regelungen. Die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit richtet sich indes vor allem nach den speziellen Vorschriften der Strafprozessordnung.
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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist nicht Teil der rechtsprechenden ("Dritten") Gewalt. Er gehört organisatorisch zur Exekutive. Der Generalbundesanwalt ist in seinen amtlichen Verrichtungen wie jeder anderer Staatsanwalt auch von den Gerichten unabhängig (§ 150 GVG). Funktional ist die Behörde indes als ein den Gerichten zugeordnetes, notwendiges Organ der Strafrechtspflege in die Justiz eingegliedert.
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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (§ 147 Nr. 1 GVG). Dieser trägt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber dem Parlament die politische Verantwortung für die Tätigkeit der Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof.
http://www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php
Vielleicht sollte der Herr Range ab und zu auf seine eigene Internetseite gucken ...