Antwort an m198:
Zuerst einmal das LETZTE an ERSTER Stelle:
ali, Die Lara, AlexRE, ich hoffe, dass ihr diese zaunübergreifende Debatte zwischen zwei Foren n Ordnung fandet. Vielleicht geht es ja noch ein Stück weiter. Ich kann das ja nicht beurteilen, aber ich meine, ihr wäret eine Bereicherung für libertalia. Eure spezielle Ausrichtung fehlt momentan hier.
Also, was mich angeht, finde ich eine forenübergreifende Debatte in Ordnung.
Was allerdings Libertalia angeht, solltest du eigentlich wissen, dass Oldy als Forenbetreiber spezielle Einladungen verschickt hat. Da waren weder Ali noch ein AlexRE oder meine Wenigkeit gefragt.
Davon aber mal ganz abgesehen: Nie und nimmer würde ich mich in einem Forum anmelden, in dem jemand postet, der von K. höchstpersönlich auf twitter "gelobt" wird. So viel Selbstachtung und Eigenstolz hat sogar eine alte Frau wie ich.
So, aber jetzt zu deinen Fragen:
An oberster Stelle steht das LG Mannheim, wenn sie nicht verurteilten, weil es nicht genug Beweise gab, dann nützt es nichts uns hier gegenseitig mit angeblich möglichen Beweisen platt zu machen.
Ach du meine Güte!
Wie kommst du denn auf die Idee, dass ich dich auf irgendeine Art und Weise „plattmachen“ will?
Für mich ist das eine normale Diskussion, bei der jeder seine Meinung äußern darf und sei sie noch so abwegig. Zu einer guten Diskussion gehört für mich, dass man keinesfalls die Person an sich angreifen darf. Das beobachte ich aber auch nur bei euch drüben; speziell bei einer blauen Blume und einer anderen Userin.
Wenn sie doch Dinge wüßte, die gegen Kachelmann nur mal eben veröffentlicht zu werden bräuchten, um seine Schuld zu beweisen, glaubst du echt, dass sie die immer noch verstecken würde??
Das kann ich dir nicht beantworten, aber wenn du schon danach fragst, würde ich beiden Seiten einen Deal vorschlagen: Sie veröffentlicht weitere Details und er im Gegenzug die 1400 Chat-Protokolle.
Ich bin nämlich der Meinung, dass in diesen Protokollen eine ganze Menge an Wahrheit steckt, die uns Außenstehenden die ganze Tragweite der „Verbindung“ aufzeigen würde.
Na ja, Träume sind erlaubt, gelle?
Wir trennen uns, wenn du sagst, das LG hat das nicht genug erforscht, sonst wäre das fehlende Messer als unerheblich für einen Schuldspruch nicht mehr zu bedauern, weil andere oder sie selbst es ja angepackt und gespült haben.
Oh nein, das habe ich nicht und das würde ich auch niemals dem LG Mannheim vorwerfen! Ganz im Gegenteil: Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das LG wirklich ALLES versucht hat, um zu einem klaren Ergebnis zu kommen! Wirklich ALLES! Wer als „Stolperstein“ agiert hat, war für mich einzig und allein der ehemalige Angeklagte durch sein (juristisch erlaubtes) Schweigen. Nur deshalb musste m. E. das Gericht zu anderen Mitteln greifen, um sich ein Gesamtbild zu verschaffen.
Was hätte das Gericht deiner Meinung nach denn tun sollen, wenn der Angeklagte von seinem Aussageverweigerecht Gebrauch macht? Einfach danach urteilen, was es alles über die Frau gibt?
Zu dem Messer gibt es nichts mehr weiter zu sagen. Das, was es an Medienberichten gegeben hat, müssen wir alle so hinnehmen. Die Akten kennen wir nun mal nicht. Mich würde auch interessieren, ob ein Bäsler oder wie der heißt, seine Expertise noch einmal geändert hat, als er erfuhr, dass die Frau das Messer noch einmal aufgehoben und später wieder hingelegt haben will. Ich meine, seine ganze Expertise war ja gar nicht darauf ausgelegt, oder ist so ein Umstand nicht wichtig? Keine Ahnung!
Wir können doch nicht etwas konträr diskutieren, wenn selbst das LG - auf Verurteilungskurs - die Tat nicht beweisen konnte.
Ich weiß nicht, ob das Gericht auf Verurteilungskurs gewesen ist. Das konnte man zwar überall lesen; ob es tatsächlich so gewesen ist, bleibt mir zumindest verborgen. Wer für mich auf Verurteilungskurs gewesen ist, ist einzig und allein die Staatsanwaltschaft.
Übrigens seid ihr beide ali & Lara auf den Photos aus Frankfurt? Du bist nlcht diese Frau mit dem Kopfaufsatz a la Alien?
Nein, leider (oder Gott sei Dank für dich?
) konnte ich nicht in Frankfurt dabei sein.
Bin auch nicht wegen mir traurig, sondern meinte damit eure Pein und Qualen. Deshalb wundert es mich, dass du jetzt hier so locker darüber weggehst. Ich hatte euch so verstanden, dass ihr als Frauen deswegen verzweifelt, weil ihr fest der Meinung seid, dass Männer mit dem System sogar solche Kriminalfälle manipulieren und mit ihrem Geld und der Macht vorteilhafte Urteile erkaufen. Sorry, wenn ich euch da jetzt auch etwas in einen Topf stecke. Dabei bist du doch viel reifer als ali. Habe ich das denn alles falsch gelesen auf den Seiten 210 bis 215? Oder sind das nur so verbale Lästereien über böse Männer, insbesondere Kachelmann?
Nein und ja!
NEIN, ich erleide gewiss keine Pein und Qualen und NEIN, ich verzweifle auch nicht wegen eines Systems, das in meinen Augen in angezeigten Vergewaltigungsfällen stark verbessert werden müsste.
JA; ich protestiere gegen eine Justiz, die sich meines Erachtens immer mehr von einer aggressiv geführten PR-Litigation beeinflussen lässt. Und JA, ich sehe Männer mit Macht und Geld im enormen Vorteil, wenn es um angezeigte Vergewaltigungsfälle geht und der Frau solche Mittel fehlen.
Also: Ich sitze ganz bestimmt nicht voller Pein und Qualen zu Hause und verzweifle deswegen.
Ich nehme aber das Recht wahr, meine Meinung äußern zu dürfen.
In der Frage Kachelmann's Glaubwürdigkeit prüfen, da gehen wir wieder unterschiedliche Wege. Schau doch mal, er ist trotz seines Schweigens freigesprochen worden.
Hm… sehe ich anders. Für mich ist er freigesprochen worden, weil man ihm die angeklagte Tat nicht nachweisen konnte. Jeder, der schweigt, wird doch nicht automatisch verurteilt!?
In einem Strafprozeß, aber D. ist als Falschbeschuldigerin und Lügnerin überführt worden.
Wie bitte? Hab ich da etwas verpasst? Ich wüsste nicht, dass eine Frau D. im Strafprozess als Falschbeschuldigerin überführt wurde!? WO steht das bitte???
Und was die Lügen angeht:
BEIDE sollen gelogen haben… laut Urteilsbegründung. Warum wird das immer wieder „vergessen“???
Im Rahmen der Urteilsbegründung im engeren Sinn hat der Vorsitzende die Komplexität der Beweislage, aber auch das Erfordernis der umfangreichen Beweisaufnahme betont und darauf hingewiesen, dass gerade die Plädoyers der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin dies eindrucksvoll belegt hätten.
Er führte aus, dass der Schuldspruch auf einer tragfähigen Beweisgrundlage aufbauen muss, die die hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergibt.
Er wies daraufhin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben. Er hob jedoch in diesem Zusammenhang hervor:
„Dass sie in einzelnen Punkten die Unwahrheit gesagt haben, macht sie unter Berücksichtigung der weiteren Beweisergebnisse angreifbar; dass sie deshalb insgesamt die Unwahrheit gesagt haben, lässt sich mit dieser Feststellung nicht belegen.“
In diesem Zusammenhang verwies er auf die Ausführungen in einem juristischen Lehrbuch, in dem sich bezogen auf das Sprichwort „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht“ folgender Hinweis findet:
„Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage.“
http://www.landgericht-mannheim.de/serv ... OT=1160629Du hast selbst zugestimmt, dass sie jetzt noch ergänzen muß, um überhaupt wieder als Frau mit Reputation ernstgenommen zu werden.
Nein, damit habe ich nicht die Frau gemeint, sondern einen Herrn K.
Falls ich mich da falsch ausgedrückt haben sollte: Sorry. Gemeint war auf jeden Fall nicht die Frau.
Das ist doch die Situation. Momentan steht sie als Lügnerin da.
Noch einmal: BEIDE haben gelogen, nicht nur die Frau.
Ihre Chuzpe schockiert mich deshalb so. Wer glaubt ihr denn noch?
Oh, ganz viele, ich denke, viel mehr als du dir wahrscheinlich vorstellen kannst? ALLE, die BEIDE kennenlernen durften???… und nein, da gehöre ich nicht zu.
Meine Wenigkeit ist da auch völlig bedeutungslos. Die Frau ist, davon bin ich überzeugt, eingebunden in ein sicheres soziales Netz (aus Familie, Freunde, Bekannte und Arbeitgeber), welches K. in seinem Buch für mich wiederum nicht nachvollziehbar… als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet. Für mich kommt da ganz klar Neid durch. Aber so ist es halt.
Wir können ja auch geduldig abwarten, aber ist das nicht Wahnsinn?
Wie definierst du Wahninn in dieser Sache? Als Krankheit? Nein, glaube ich nicht.
Also als „unglaublich, was da abgegangen ist und immer noch abgeht?
Da stimme ich dir voll und ganz zu!
Sie hat doch schriftlich ihren ganzen Plan kommentiert, wie will sie davon loskommen?
Wie bitte? Wie kommst du darauf?
Es gibt einen ganzen Plan, der beweist, dass sie sich das alles nur ausgedacht hat?
Du machst mich neugierig. Klär mich mal bitte auf!
Übrigens Die Lara, ich bin m198, nicht sm198.
Stimmt. Sorry!
Dazu wäre nämlich erforderlich, dass alle anderen Erklärungen für das Fehlen der Spuren als eine falsche Verdächtigung so abwegig und lebensfremd wären, dass keine begründeten Zweifel an der Falschaussage bleiben. Dass ein Täter geistesgegenwärtig genug ist, eine Tatwaffe einzustecken und dafür einen identischen oder sehr ähnlichen Gegenstand zu platzieren, ist mindestens so wahrscheinlich wie die Wahl einer total ungeeigneten Tatwaffe innerhalb eines in vielen Wochen gereiften Tatplanes einer falschen Verdächtigung. Meiner Meinung nach ist erstere Variante sogar um ein Vielfaches wahrscheinlicher als die dümmstmögliche Falschaussage trotz durchdachtem und tückischem Gesamt - Tatplan der falschen Verdächtigung. Als Beweis gegen die Anzeigeerstatterin reicht das also auf keinen Fall.
Das sind Überlegungen eines Juristen.
Die mangelhafte Spurenlage am Messer kann seines Erachtens keineswegs allein beweisen, dass die Anzeigeerstatterin ohne Zweifel einer bewussten Falschbeschuldigung überführt werden könnte.
Alex, falls ich das nicht gut genug wiedergegeben haben sollte, berichtige mich bitte.
(1) in einem Film oder Report wird Material vermisst - mein Kommentar: das LG wird vor seinem Urteil wohl mehr Material gesichtet haben und? --- richtig, es hat nicht gereicht zu einer Verurteilung. Was heisst das also? Dass in dem vermissten Material etwas der Beweis für die Schuld von K. steckte?
Falsch! Ich glaube nicht, dass Material „vermisst“ wird. Aber durch diesen „Rachefeldzug“ durch die Instanzen könnte der Film meines Erachtens immer weiter an Brisanz zunehmen. Und stell dir mal vor, die Frau D. unterliegt in Frankfurt. Au weia... das wäre meines Erachtens für den Film ein Szenario, das Albträume bei allen Frauen auslösen dürfte, welche Anzeige erstattet haben.
Das Thema des Films ist ja nicht der Fall K. … er soll aufzeigen, was jeder X-beliebigen Anzeigeerstatterin passieren kann, wenn sie zur Polizei geht und eine mm Vergewaltigung anzeigt.Die Personen sind ja beliebig austauschbar und einen Bezug zum Fall K. zu sehen, bleibt jedem selbst überlassen.
Der Mann könnte Becker oder Meier heißen, die Frau vielleicht Müller oder Kunze. Alles egal. Diese Maschinerie, in welche eine Frau durch ihre Anzeige hineingepresst wird, ist es, was der Film verdeutlichen will.
Ich denke, dass zuerst einmal deutlich wird, was es eigentlich bedeutet, wenn eine Anzeigeerstatterin plötzlich zum „Beweismittel“ der Staatsanwaltschaft wird.
Mal abwarten, ich denke, der Film wird wirklich gut.
(2) zur Schweizfahrt des LG Mannheim. hier ist die Wahrheit ganz einfach zu verstehen! es war nichts mit den angeblich für die Gewalttätigkeit von K. relevanten Aussagen der Zeugin! es waren lediglich Gerüchte, oder glaubt jemand die versammelte Gerichtsmannschaft einschließlich der StA hätte das nicht herausbekommen, wenn es etwas relevant gegeben hätte??
Hm… jetzt muss ich doch stark nachdenken. Da war irgendetwas, was auch jemand mitgeschrieben hat, der vor Ort zum Prozess gewesen ist. Ich habe da was in Erinnerung von einem Verteidiger-Einwand, dass diese „Reise“ ja völlig umsonst gewesen sei. Und der Staatsanwalt soll daraufhin auf eine Seite XY des Schweiz-Protokolls hingewiesen haben, welches etwas anderes aufzeigen würde. Sorry, ich kann das nicht korrekt wiedergeben, ist einfach zu lange her.
Ach ja, die berüchtigte fehlende Akteneinsicht ist immer wieder ein Hemmschuh. Da steht doch alles, menno.
(3) jetzt nochmal zu den DNA Spuren am Messer. Auch da findet ein irrelevantes Techtelmechtel statt. Ich gebe zu, das muss für Dinkelanhänger fürchterlich deprimierend sein.
Deprimierend? Nein, das deprimiert mich keineswegs. Deprimiert zu sein, bedeutet ja, sich den Fall zueigen machen zu wollen und da denke ich nicht dran. Für mich ist das eine Diskussion; nicht mehr und nicht weniger. Mit meinem realen Leben hat der Fall absolut nichts zu tun und andersherum auch nicht.
Jetzt ist der Moment gekommen, wo jeder nach seinem Gehirn sich entscheidet. Will er an der Idee festhalten, dass K. vergewaltigt hat, aber nicht verurteilt werden konnte, oder, nach unserem Grundsatz, wenn das nicht gelang, wenn in dubio pro reo gilt, dass dann aber nach dem Freispruch K. auch als unschuldig zu betrachten ist.
Nicht alles zu einem Einheitsbrei vermengen wollen! Differenzieren!
Das EINE ist die juristische Entscheidung, die man akzeptieren muss. Und die lautet nun eben mal Freispruch mit dem Zusatz „In dubio pro reo.“
Damit hat der Freigesprochene den Anspruch erwirkt, als juristisch unschuldig zu gelten.
Die andere Seite ist die eigene Meinung und diese kann ich, wie schon so oft, immer nur so beschreiben: Das Recht wurde gesprochen; die Gerechtigkeit ist auf der Strecke geblieben.
Diese Meinung erlaube ich mir und ich erlaube auch anderen, dass sie es anders sehen.
Nur Eines verbitte ich mir: Persönliche Angriffe und Versuche, meine Meinung manipulieren zu wollen.
Und nein, du bist damit jetzt nicht gemeint, m198.
Für Kachelmann geht es längst nicht mehr um Frau D. allein. Er will m.E. aufklären, welche Art von Korruption noch in B/W möglich war nach all den Machenschaften mit Mappus.
Sehe ich anders. Für mich ist das genau DER „Rachefeldzug“, den eine Frau D. in dem einzigen Interview vorausgesagt bzw. befürchtet hat.
Welche Frau kann denn glauben, wenn sie nicht geisteskrank ist, dass vor Gericht, wenn Aussage gegen Aussage steht, selbst wenn dann der Mann in dubio pro reo freigesprochen wird, dass dann in einem Anfall von gesellschaftlichem Wahnsinn, der unterlegenden Frau rechtgegeben wird? ? In Verdrehung aller Rechtsprinzipien unserer Kultur?
http://libertalia.forumieren.com/t93p56 ... eil-2#9754Eine Frau D. hat den Zivilprozess nicht angestrengt oder was meinst du jetzt? Meinst du, weil der Strafprozess zum Freispruch führte; sie also unterlag und sie
deshalb jetzt automatisch auch unterliegen müsste?
Sowas wie "doppelte Bestrafung", weil sie angezeigt hat?
Nicht wirklich, oder?
Ok, genug jetzt.
Gute Nacht!