DieLara hat geschrieben:Also heißt das für mich: K. hat bei der Namensnennung schon ganz genau gewusst, dass es eine EV gibt? Und besitzt dann die Frechheit, TROTZDEM den vollen Namen zu nennen?
Na, der Mann hat Nerven... und offensichtlich immer noch zu viel Geld.
Wir werden ja sehen. K. sollte sich m. E. nicht zu sicher fühlen.
Hochmut kommt vor dem Fall. http://www.focus.de/kultur/medien/einst ... 36152.html
Mangelndes Unrechtsbewusstsein.
Bewusstes Verletzen von Persönlichkeitsrechten, spricht eindeutig für den Rachefeldzug.
Deshalb damals Gebrauch seines Aussageverweigerungsrechts vor Gericht.
Sonst hätte er sich
schon dort um Kopf & Kragen geredet, haben wir IMMER gesagt.
Nun tut er es eben jetzt.
Man ist noch nie zu früh zu spät gekommen.
Lara, es war immer unsere Meinung, dass für den Fall, dass er tatsächlich schuldig sein sollte und er dann aber freigesprochen werden würde, dass DAS dann absolut kontraproduktiv sein und er Fehler machen würde.
In der U-Haft hatte er noch die Chance zur Besinnung.
Nun scheint er wieder ganz der Alte.
Selten hochmütig und durchgeknallt, nun befleckt er sich auch noch mehr seinen Freispruch.
Sägt sich den kompletten Ast ab in dem mitleidserhaschendem Versuch sein vermeintliches Image wiederherzustellen.
Die allerbeste und heilsamste Therapie für eine CSD.