Die mutmaßlich rechtswidrige Macht der Krankenkassen...

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Re: Die mutmaßlich rechtswidrige Macht der Krankenkassen...

Beitragvon Santo » So 4. Mai 2014, 15:09

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Wie es nicht anders zu erwarten war, hat sich durch die Einrichtung einer Zentralstelle für die Anerkennung von Präventionskursanbietern nichts an der fehlerhaften Durchführung geändert.


Gleichzeitig wird die klassische Psychotherapie so kurz gehalten, dass sie ihre Aufgaben nicht erfüllen kann.

Heute auf Facebook gesehen und kommentiert:

"Deutschland ist doch eindeutig mit psychotherapeutischen Kassensitzen überversorgt. Die Bekloppten sollen sich mal zusammenreißen und mehr an die frische Luft gehen."


https://www.facebook.com/DingeDieEinPsychologiestudentNichtSagt


Überversorgt? Derzeit betragen die Wartezeiten auf allgemeinärztlich verordnete psychotherapeutische Behandlungen bis zu einem Jahr. In Einzelfällen (Drogenkranke, Suizidgefährdete usw.) kann das tödlich ausgehen.


Du meinst die Wartezeiten in dringenden Fällen dauern bis zu einem Jahr. In anderen Fällen kann es meines Wissens durchaus deutlich länger als ein Jahr dauern, bis ein Therapieplatz zur Verfügung steht. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern das wird immer mehr zur Regel. Darüber hinaus nehmen die Fälle ernsthafter psychischer Erkrankungen ständig zu und belasten die Volkswirtschaft finanziell bereits erheblich mit ebenfalls steigender Tendenz.
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Re: Die mutmaßlich rechtswidrige Macht der Krankenkassen...

Beitragvon Excubitor » Mo 5. Mai 2014, 13:54

Santo hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Wie es nicht anders zu erwarten war, hat sich durch die Einrichtung einer Zentralstelle für die Anerkennung von Präventionskursanbietern nichts an der fehlerhaften Durchführung geändert.


Gleichzeitig wird die klassische Psychotherapie so kurz gehalten, dass sie ihre Aufgaben nicht erfüllen kann.

Heute auf Facebook gesehen und kommentiert:

"Deutschland ist doch eindeutig mit psychotherapeutischen Kassensitzen überversorgt. Die Bekloppten sollen sich mal zusammenreißen und mehr an die frische Luft gehen."


https://www.facebook.com/DingeDieEinPsychologiestudentNichtSagt


Überversorgt? Derzeit betragen die Wartezeiten auf allgemeinärztlich verordnete psychotherapeutische Behandlungen bis zu einem Jahr. In Einzelfällen (Drogenkranke, Suizidgefährdete usw.) kann das tödlich ausgehen.


Du meinst die Wartezeiten in dringenden Fällen dauern bis zu einem Jahr. In anderen Fällen kann es meines Wissens durchaus deutlich länger als ein Jahr dauern, bis ein Therapieplatz zur Verfügung steht. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern das wird immer mehr zur Regel. Darüber hinaus nehmen die Fälle ernsthafter psychischer Erkrankungen ständig zu und belasten die Volkswirtschaft finanziell bereits erheblich mit ebenfalls steigender Tendenz.


Die steigenden Zahlen psychischer Störungen in Deutschland belastet nicht nur die Volkswirtschaft, sondern unzweifelhaft das gesamte soziale gesellschaftliche Miteinander, also sowohl das berufliche als auch private soziale Zusammenleben der Menschen, welches als Folge gravierendster politischer Fehler immer mehr Abwärtdstendenzen aufweist, die mit zunehmendem Zeitablauf immer schwerer zu korrigieren sein werden, wenn überhaupt noch eine volle Korrektur möglich erscheint.
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Scheinqualität und Verdrängungswettbewerb

Beitragvon Excubitor » Mo 5. Mai 2014, 14:25

Excubitor hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Ich habe mir mal erlaubt den Verband der Ersatzkassen (VdEK), welcher die Pressemitteilung herausgegeben hat, anzuschreiben und um präzisere Informationen zu dem Verfahrensablauf der beabsichgtigten Zertifizierung gebeten. Da bin ich mal gespannt, wie man sich dort äußern wird. Ich werde das Verfahren genauestens unter die Lupe nehmen sowie eine sachliche Stellungnahme aus fachlicher Sicht dazu abgeben, falls ich genügend Informationen dazu erhalte, bzw recherchieren kann.

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich bereits annehmen, dass die Kassenvertreter sich dabei möglicherweise übernehmen könnten. Das Verfahren soll von einer Zentralstelle aus erfolgen. So weit, so gut, oder auch nicht. Das Ganze ist unter der Problematik zu sehen, dass man über einen extrem großen Experten-Pool verfügen müsste, um überhaupt eine Qualitätsanalyse der vielen Präventionsmöglichkeiten und Massen von Anbietern durchführen zu können. Bleiben wir einmal allein bei den östlichen Varianten, so handelt es sich dabei um Yoga, Tai Chi Chuan, Qui Gong, und weitere, die nicht nur zur Prävention geeignet, sondern, zumindest was den Yoga betrifft, wissenschaftlich belegt, bestens einsetzbar wären. Für jedes der einsetzbaren Verfahren benötigte man einen anerkennensfähigen Expertenstab. Das bedeutet, die Fachleute müssten, um anerkennenswert zu sein, so nah wie möglich von der Quelle der "Verfahren" gelernt haben und mit so wenig wie möglich Zwischenstationen die entsprechenden Techniken qualitativ hochwertig weitergeben können. Die großen Meister des fernen Ostens, von welchen diese Verfahren stammen haben aber zumeist weder eine von den Kassen, nach Interpretation derer Vertreter gem. § 20 SGB V (Sozialgesetzbuch 5) vorausgesetzte Grundqualifikation, wie ein Medizinstudieum oder eine Physiotherapeutenausbildung, sondern sind eben "nur" Meister ihres persönlichen Fachs. UNd hier beißt sich die Katze gewaltig in den schwanz. Um zu einer qualitativ hochwertigen Überprüfung zu kommen müssten die Krankenkassen Leute anerkennen, die sie für gewöhnlich eben nicht akzeptieren, und sollten sie das tun, müssten sie auch diejenigen anerkennen, die auf dieselbe Art und Weise ausgebildet wurden, zumindest die, welche über viele Jahre Berufspraxis verfügen, sagen wir mindestens fünf, um den Kassen etwas entgegenzukommen und den Qualitätsnimbus gegenüber den Klienten hoch zu halten, deren Gesundheit grundsätzlich den Vorrang vor Gewinnmaximierungsinteressen haben muss, will man in dieser Branche seine Glaubwürdigkeit nicht verlieren....
Wie erwähnt, ich harre gespannt der Dinge und freue mich schon auf die Stellungnahme der Kassenvertreter, wenn ich meine abgegeben habe.


Wie es nicht anders zu erwarten war, hat sich durch die Einrichtung der Zentralen Prüfstelle Prävention (Seit 1. Januar 2014 gibt es diese Kooperationsgemeinschaft von verschiedenen Krankenkassen [den Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, der Knappschaft und einigen Ersatzkassen, um Präventionskurse kassenübergreifend auf Qualität zu prüfen:
https://www.zentrale-pruefstelle-praeve ... /hilfe.php]) nichts an der fehlerhaften Durchführung des Verfahrens geändert. Nach wie vor gilt der meines Erachtens rechtswidrige Willkürkatalog der Krankenkassen mit sogenannten Grundqualifikationen, die deren Ansicht nach erforderlich sein sollen, um ein guter Yogalehrer oder Tai Chi - oder Qui Gong-Lehrer oder anderes zu sein. Wie gehabt geht man dabei von einer rein theoretischen Qualifikation aus und lässt praktische Berufserfahrung über Jahre und andere Faktoren, wie bestimmte, für die qualitativ hochwertge Ausübung der Tätigkeit erforderliche Fertigkeiten, völlig außen vor.
Das mündet letztlich darin, dass sogar aufgrund der theoretischen Qualifikation taugliche, de facto aber nachgewiesen inkompetente Leute aus den als Grundqualifikation festgelegten Berufen Yogalehrer etc. sein dürfen, obwohl sie nicht einmal in der Grundqualifikation brauchbare praktische Leistungen nachgewiesen haben.


Internationale Studien belegen, dass es bei Vielen schon an der Ausführungsqualität der sogenannten Grundqualifikation mangelt. Einer schwedischen Studie aus Linköping zufolge haben 20% der mit der Studie "untersuchten" Psychotherapeuten gar keinen Therapieerfolg zu verzeichnen gehabt, mehr als 20 Prozent haben sogar das Krankheitsbild der eigenen Klienten noch verschlechtert. Alles in allem erwies sich also etwa die Hälfte der Therapeuten danach als de facto therapeutisch nicht nur unfähig sondern sogar gefährlich für die Gesundheit der eigenen Klienten. Ein solcher Therapeut dürfte nach den Regeln der deutschen gesetzlichen Krankenkassen trotz der eigenen Unfähigkeit in der persönlichen "Grundqualifikation" Yogalehrer sein, da es hier nur auf das formale Vorhandensein einer willkürlich festgelegten "Grundqualifikation" ankommt, nicht auf die tatsächlichen Fähigkeiten dessen der diese inne hat. Folglich könnte man de facto genauso gut auf die geforderte "Grundqualifikation" verzichten.
Aus anderen Studien folgt, dass nicht unbedingt Studium, (unbestritten erforderliches) Fachwissen und auch nicht ausschließlich Erfahrung den Ausschlag für gute therapeutische Leistungen geben, sondern, dass es die sozialen Fähigkeiten wie beispielsweise echte, nicht zur Schau gestellte, Empathie (besonderes Einfühlungsvermögen), Verständnis, die Fähigkeit dieses Verständnis in ein Sich-Verstanden-Fühlen des Klienten umzusetzen, etc. sind, die einen Therapeuten zu einem guten machen. Da über das Fachwissen hinaus, dass ohnehin wesentlich durch die Yogalehrerausbildung vermittelt wird und nicht über die Ausbildung in der "Grundqualifikation", gerade im Bereich des Yoga besonderes, echtes, nicht vorgespieltes, Einfühlungsvermögen und Verständnis, sowie die Fertigkeit Wissen zu vermitteln, erforderlich ist, belegt die oben dargestellte Verfahrenspraxis der gesetzlichen Krankenkassen die Untauglichkeit des sich selbst in selbstgerechter Art und Weise verordneten Sytems der willkürlichen Zertifizierung und die damit verbundene Schaffung einer Scheinqualität.
An dieser Stelle möchte ich einmal die weisen Worte eines meiner Großmeister zitieren, der so treffend formuliert hat "
Sieht gut aus, taugt aber nichts"... Genau das gilt für das System der gestzlichen Krankenkassen, um unter anderem unliebsame Konkurrenten, sehr wahrscheinlich sogar rechtswidrig (siehe Eingangsbeitrag), aus dem Weg zu bekommen.

Offensichtlich geht es hier um Macht und Finanzen, sicher aber nicht in notwendigem Maß um die tatsächliche Qualität der Tätigkeit für die Gesundheit der wieder einmal benachteiligten Kassenmitglieder und die noch weit mehr benachteiligten, qualitativ schon seit Jahren hochwertig arbeitenden Yogalehrer ohne eine willkürlich geschaffene, in nicht notwendiger Weise, oder zumindest nicht nur in der vorgesehenen Form, erforderliche "Grundqualifikation", um von den Krankenkassen anerkannt zu werden und letztlich nur so den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können. Zusammengefasst handelt es sich hier um ein System der Scheinqualität und des Verdrängungswettbewerbs, das so nicht mehr hinnehmbar erscheint.

Der einzig gerechte, rechtlich und praktisch vertretbare Ausweg aus der Misere scheint darin zu liegen, dass Yogalehrer und Anbieter anderer Präventionsangebote, die, um eine angemessene Zahl zu nennen, beispielsweise eine mindestens fünfjährige Praxis vorweisen können, anerkennungswürdig sind und einen Anspruch auf Anerkennung durch die Krankenkassen besitzen, der gesetzlich fixiert werden müsste, um weiterer Willkür der Kassenvertreter vorzubeugen und dem grundgesetzlichen Anspruch auf Berufsausübungsfreiheit mit qualitativ hochwertiger Ausführung Genüge zu tun.
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Re: Die mutmaßlich rechtswidrige Macht der Krankenkassen...

Beitragvon maxikatze » Di 17. Jun 2014, 13:28

Das Sportstadion in Wolfsburg hat den Namen AOK-Stadion erhalten. Warum AOK? Was steckt dahinter?
Weil sich die Allgemeine Ortskrankenkasse die Namensrechte gesichert hat.
Ich habe zwar noch nicht in Erfahrung bringen können, was der Spaß gekostet hat. Es ist aber davon auszugehen, dass es mit Sicherheit keine "peanuts" waren.
Hat die AOK vllt ein Spendenkonto eingerichtet, wovon ich nichts weiß?
Oder ist deren Werbeetat tatsächlich so groß, dass es auf ein paar Milliönchen mehr oder weniger nicht drauf ankommt? Wenn`s finanziell mal wieder eng wird, kann man ja die vorgesehenen Leistungen der Versicherten kürzen, oder?
Wird das Geld, welches die AOK für die Namensrechte bezahlt hat, durch Eintrittsgelder wieder an die AOK zurück fließen, so dass die AOK das Geld durch das Namensrecht letztendlich gewinnbringend angelegt hat?
Oder ist es üblich und statthaft - zumindest aber fragwürdig - dass Beitragssgelder der Krankenversicherten für versicherungsfremde Leistungen ausgegeben werden?

http://www.wolfsburger-nachrichten.de/l ... 52088.html
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Re: Die mutmaßlich rechtswidrige Macht der Krankenkassen...

Beitragvon AlexRE » Di 17. Jun 2014, 13:36

Wird das Geld, welches die AOK für die Namensrechte bezahlt hat, durch Eintrittsgelder wieder an die AOK zurück fließen, so dass die AOK das Geld durch das Namensrecht letztendlich gewinnbringend angelegt hat?


Todsicher nicht. Eher bezahlen Fußballfunktionäre von der Kohle ihre Aufenthalte in Privatkliniken oder die Schönheitsoperationen ihrer Gattinnen.

Das ist ein ganz normaler Sponsoring - Vertrag.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Die mutmaßlich rechtswidrige Macht der Krankenkassen...

Beitragvon maxikatze » Di 17. Jun 2014, 13:48

AlexRE hat geschrieben:
Wird das Geld, welches die AOK für die Namensrechte bezahlt hat, durch Eintrittsgelder wieder an die AOK zurück fließen, so dass die AOK das Geld durch das Namensrecht letztendlich gewinnbringend angelegt hat?


Todsicher nicht. Eher bezahlen Fußballfunktionäre von der Kohle ihre Aufenthalte in Privatkliniken oder die Schönheitsoperationen ihrer Gattinnen.

Das ist ein ganz normaler Sponsoring - Vertrag.


Gegen Sponsoring ist imgrunde nichts einzuwenden, wenn ein Betrieb das gesponserte Geld selbst redlich verdient hat. Es handelt sich aber bei einer Krankenkasse immer um Zwangsbeiträge, die der Versicherte bezahlt. Und dieses Geld sollte, abgesehen von den Verwaltungskosten, wirklich nur den Krankenversicherten zukommen. Schliesslich ist es deren Geld. Und sind Krankenkassen angeblich nicht andauernd klamm?
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Re: Die mutmaßlich rechtswidrige Macht der Krankenkassen...

Beitragvon AlexRE » Di 17. Jun 2014, 13:58

Jedenfalls stehen die gesetzlichen Krankenkassen jetzt im Wettbewerb gegeneinander, auch wenn dessen Ergebnisse dadurch verwässert werden, dass die erfolgreichen den weniger erfolgreichen gesetzlichen Kassen Geld abgeben müssen.

Das ist so ähnlich wie mit den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern, da herrscht auch ein Mischmasch aus Privat- und Staatswirtschaft. Im Ergebnis kommt zur permanenten Verärgerung der Beitragszahler und der privaten Sender ein seltsamer Pseudowettbewerb dabei heraus.
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