Staber hat geschrieben:Moin!
Geht auch in Deutschland, aber nur für mutige Richter* wie Julia Schmitt, Heilbronn: Danke, dass Sie den Rechtsstaat verteidigen !
Die Begründung für die kurzen Gefängnisstrafen ohne Bewährung ist juristisch absolut sauber, dafür kann der Richterin keiner an die Karre fahren:
https://www.tagesspiegel.de/politik/sin ... 96851.html
Absoluter Blödsinn dagegen ist die am Ende des Artikels zitierte Stellungnahme des rechtspolitischen Sprechers der Grünen. Angeblich edle politische Ziele können niemals eine Nötigung rechtfertigen, dazu gibt es eine klare Rechtsprechung