Bekennender Doppelwähler
Das war möglicherweise nicht besonders schlau, was Zeit-Chefredakteur und Doppel-Staatler Giovanni di Lorenzo am Sonntagabend bei Günther Jauch einem Millionenpublikum erzählte. Er habe, so Lorenzo, zwei Stimmen fürs EU-Parlament abgegeben. Einmal in einer Hamburger Grundschule, außerdem aber auch am Vortag im italienischen Konsulat.
Nach deutschem Recht hat di Lorenzo sich mit der Doppel-Wahl wohl strafbar gemacht. Das EU-Wahlgesetz (EuWG) verbietet es in § 6 Absatz 4 Doppelstaatlern ausdrücklich, in Deutschland eine Stimme für das EU-Parlament abzugeben, wenn sie auch in ihrer Heimat wählen.
Wer sich nicht daran hält, verstößt gegen § 107a Strafgesetzbuch und begeht damit eine Wahlfälschung. Darauf steht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
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https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/25/bekennender-doppelwaehler/
>> Es wird sicher interessant, ob und wie sich di Lorenzo da wieder rausredet. Eloquent genug ist er ja. <<
Das wird ihm vor Gericht nicht viel nützen. Hauptberufliche Eloquenzvirtuosen in Anwaltsgestalt sind Richter gewöhnt. Aus so einem glatten Rechtsbruch kann man sich kaum herausreden.