"Die Partei sieht keine Alternative zu einem Rauswurf. Er sei die "zwingende Folge seiner Kandidatur gegen den von der Partei in einem demokratischen und offenen Verfahren nominierten Kandidaten", sagte Strobl. "Wer bei einer Wahl offen in ein derartiges Konkurrenzverhältnis zu seiner eigenen Partei tritt, schädigt die Partei und kann nicht länger ihr Mitglied sein.""
Da fragt sich allerdings, wieso jemand der eigenen Partei "Konkurrenz" macht, wenn er sich als Kandidat ebendieser Partei gegen den Willen der Parteioberen direkt den Wählern stellen will. Dass die Wähler nicht nur bestimmen, welche Fraktion die stärkste sein soll, sondern auch, von welchen Personen sie innerhalb dieser Fraktion vertreten werden, entspricht genau genommen der Intention des Artikel 38 Grundgesetz (Unabhängigkeit des Abgeordneten).
Der Herr Strobl redet also gar nicht von irgendeiner parteipolitischen Konkurrenz, sondern von dem notorischen Konkurrenzverhältnis zwischen dem Demokratieprinzip und damit dem Grundgesetz an sich auf der einen Seite und der Machtgeilheit unserer Politbonzokratie auf der anderen Seite.
Donnerstag, 13. August 2015
Kaum benutzt: eBay-Nutzer "vkauder49" versteigert gut erhaltenes Grundgesetz
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"Ich erhalte dieses unnütze Ding aus beruflichen Gründen gratis", schreibt Nutzer vkauder49 in der Beschreibung weiter. "Es ist aus Karton und Papier und lässt sich aufschlagen. Drinnen stehen rätselhafte Dinge. Bevor es bei mir rumliegt und Staub fängt, will ich es lieber meistbietend versteigern."
Laut vkauder49 eignet sich das Buch perfekt als Unterlage für einen wackelnden Schreibtisch, als Notfall-Toilettenpapier oder "zum Verprügeln von Abweichlern und anderen Verrätern, die gegen die Fraktionsdisziplin verstoßen".
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