An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Gibt es Gründe, das derzeitige Wahlrecht zu überdenken?

Re: An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Beitragvon AlexRE » So 15. Apr 2012, 18:10

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Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Beitragvon maxikatze » So 15. Apr 2012, 18:14

Bin mal gespannt, was Bundespräsident Gauck zur Unfreiheit des Wortes im Parlament sagt. Freiheit ist doch sein Thema.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
* * *
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Re: An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Beitragvon AlexRE » Mo 16. Apr 2012, 17:15

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Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Beitragvon GasGerd » Fr 29. Jun 2012, 12:41

Ich habe die Petition und die Begründung der Ablehnung auf einen aktuellen gmx / web.de - thread kopiert:

http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/15349973?sp=77#jump
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Re: An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Beitragvon GasGerd » Fr 9. Aug 2013, 17:08

Zum bevorstehenden Parteiausschluss von Siegfried Kauder:

"Die Partei sieht keine Alternative zu einem Rauswurf. Er sei die "zwingende Folge seiner Kandidatur gegen den von der Partei in einem demokratischen und offenen Verfahren nominierten Kandidaten", sagte Strobl. "Wer bei einer Wahl offen in ein derartiges Konkurrenzverhältnis zu seiner eigenen Partei tritt, schädigt die Partei und kann nicht länger ihr Mitglied sein.""

Da fragt sich allerdings, wieso jemand der eigenen Partei "Konkurrenz" macht, wenn er sich als Kandidat ebendieser Partei gegen den Willen der Parteioberen direkt den Wählern stellen will. Dass die Wähler nicht nur bestimmen, welche Fraktion die stärkste sein soll, sondern auch, von welchen Personen sie innerhalb dieser Fraktion vertreten werden, entspricht genau genommen der Intention des Artikel 38 Grundgesetz (Unabhängigkeit des Abgeordneten).

Der Herr Strobl redet also gar nicht von irgendeiner parteipolitischen Konkurrenz, sondern von dem notorischen Konkurrenzverhältnis zwischen dem Demokratieprinzip und damit dem Grundgesetz an sich auf der einen Seite und der Machtgeilheit unserer Politbonzokratie auf der anderen Seite.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/19269562?sp=77#jump
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Re: An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Beitragvon AlexRE » Sa 15. Aug 2015, 05:28

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Donnerstag, 13. August 2015

Kaum benutzt: eBay-Nutzer "vkauder49" versteigert gut erhaltenes Grundgesetz

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(...)

"Ich erhalte dieses unnütze Ding aus beruflichen Gründen gratis", schreibt Nutzer vkauder49 in der Beschreibung weiter. "Es ist aus Karton und Papier und lässt sich aufschlagen. Drinnen stehen rätselhafte Dinge. Bevor es bei mir rumliegt und Staub fängt, will ich es lieber meistbietend versteigern."
Laut vkauder49 eignet sich das Buch perfekt als Unterlage für einen wackelnden Schreibtisch, als Notfall-Toilettenpapier oder "zum Verprügeln von Abweichlern und anderen Verrätern, die gegen die Fraktionsdisziplin verstoßen".

(...)


http://www.der-postillon.com/2015/08/ka ... der49.html

>> der Rest sind Parteienkandidaten von irgendwelchen Listen, auf die kein "Wähler" Einfluß hat... <<

Eine Petition mit dem Ziel, dem Wähler einen solchen Einfluss auf die Listen zu verschaffen, haben sie abgelehnt und das damit begründet, dass die Parteien vom Grundgesetz geschützt seien:

>> Parteien werden in Artikel 21 Abs.1 GG durch verschiedene Garantien verfassungsrechtlich abgesichert ; dazu zählt auch die Parteienfreiheit gem. Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG. Diese besagt, dass der demokratische Prozess der Willensbildung frei von staatlicher Gängelung sein muss, damit Parteien ihren Funktionen gerecht werden und zur Legitimation der Staatsgewalt beitragen können. Ein Aspekt der Parteienfreiheit, also die Freiheit, Parteiangelegenheiten durch eigene Organe frei von ungerechtfertigtem staatlichem Einfluss selbst zu bestimmen. ( Morlok in Dreier, GG-Kommentar, Band II 2006, Art. 21, Rn 59 ) <<

viewtopic.php?f=17&t=164

So eine Dreistigkeit satirisch zu überzeichnen ist auch für den Postillon nicht ganz einfach ...
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