von AlexRE » Fr 6. Mai 2011, 23:05
maxikatze hat geschrieben:Alex, Du plädierst für ein Wahlausschluss der Kriminellen. Wo würdest Du die Grenze ziehen, also wer von den Straftätern darf wählen und wer nicht ?
Ganz einfach, einmalig Gestrauchelten und Leuten, die sich trotz erkennbarer Bemühungen nicht in der Rechtsordnung zurechtfinden, würde ich das Wahlrecht nicht entziehen. Wohl aber solchen Leuten, die sich mit voller Absicht und nachhaltig in eine feindliche Position gegenüber der Rechtsgemeinschaft begeben, also Berufskriminelle und Schwerverbrecher. Warum um alles in der Welt soll jemand über Gesetze mitbestimmen dürfen, der fest entschlossen ist, sich nicht daran zu halten?
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.