Das hat gerade noch gefehlt ...
Verfassungsgericht
Katholische Kirche darf Geschiedenen bei Wiederheirat kündigen
Ein katholisches Krankenhaus darf einen Chefarzt entlassen, weil er nach seiner Scheidung erneut heiratete. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsstreit könnte aber weitergehen.(...)
Der Arzt klagte gegen seine Kündigung und bekam in den Vorinstanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht recht. Die Bundesrichter
erklärten 2011 die Kündigung nach einer Abwägung der Rechte der Kirche und denen des Arbeitnehmers für unwirksam. Das Krankenhaus legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.
(...)
http://www.spiegel.de/karriere/katholis ... 04065.html>> Das Urteil hoben die Verfassungsrichter jetzt auf. Es verletze die Kirche in ihren verfassungsrechtlich garantierten Sonderrechten, hieß es. <<
Mal abgesehen davon, dass dieses Ergebnis einer Abwägung des KERNSCHUTZBEREICHES individueller Grundrechte mit irgendwelchen obszönen Sonderrechten (Reichskonkordat 1933) kaum nachvollziehbar ist, muss auch noch jeder Atheist und Andersgläubige diesen Sektendreck mit seinen KK - Beiträgen und Steuern zwangsfinanzieren.
Dieses Urteil dokumentiert mal wieder, dass nach Parteibuchproporz ausgewählte Verfassungsrichter mit ideologischen Brettern vor dem Kopf außerstande sind, den Auflösungserscheinungen der freiheitlich demokratischen Grundordnung effizient entgegenzuwirken.